Gute Nachrichten für Weihnachtsmarktbesucher in Deutschland: Im vergangenen Jahr hatten viele Veranstalter das traditionelle Musikprogramm auf den Märkten wegen hoher Gebühren zurückgefahren. Doch in diesem Jahr gibt es wieder mehr Freiraum für Chorauftritte, Last Christmas und Rudolph, the Red-Nosed Reindeer.
Nach langem Streit um gestiegene Musiklizenz-Rechnungen haben sich die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) sowie die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände, der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing sowie dem Deutschen Schaustellerbund auf einen eigenen Weihnachtsmarkttarif verständigt. Er verringere die Vergütung für öffentliche Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent und gelte schon für die laufende Saison, teilte die Gema in München mit.
Musikprogramm musste stark eingeschränkt werden
Mehr als 7.000 Weihnachtsmärkte gibt es in Deutschland. Vor allem kleinere und ehrenamtliche Veranstalter hatten in den vergangenen Jahren ihr Musikprogramm eingeschränkt und vor finanzieller Überforderung gewarnt. Statt “Stiller Nacht” drohte vielerorts der “Stille Weihnachtsmarkt”.
Der Grund: exorbitant gestiegene Gebührenforderungen der Gema, die die wirtschaftlichen Interessen von rund 100.000 Komponisten, Textdichterinnen und Textdichtern sowie Musikverlagen in Deutschland sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt vertritt und in ihrem Auftrag Tantiemen für die Nutzung der Musik eintreibt.
Die Fläche des Weihnachtsmarktes war Knackpunkt
Die Gema selber verwies darauf, dass sich die Tarife gar nicht geändert hätten, sondern nur die Berechnungsgrundlage. Wer auf der Homepage der Gesellschaft nachschaut, findet ein ausgetüfteltes Tableau von Gebühren für Stadtfeste, Konzerte und Weihnachtsmärkte. Welcher Tarif gilt, hängt zum Beispiel davon ab, ob die Musik über Playlists abgespielt oder bühnenmäßig aufgeführt werden soll, wie lange und wie oft die Musik gespielt wird, und vor allem, wie groß die Veranstaltung ist.
Und letzteres ist ein Knackpunkt: “In der Vergangenheit haben die Veranstalter von Weihnachtsmärkten bei der Gema häufig nur die Fläche um Bühnen und Lautsprecher herum als Veranstaltungsfläche angegeben, auf der die Musik tatsächlich zu hören war”, hieß es. Sie selber setzte für die Berechnung der Tarife jedoch die gesamte Fläche des Weihnachtsmarktes an. Der Bundesgerichtshof hatte diese Berechnungsgrundlage schon 2011 bestätigt.
Gebühren im fünfstelligen Bereich wurden fällig
2023 hatte die Gema deshalb in über 130 Städten neu nachgemessen. Die Folge: In Dresden hatten sich die Gebühren verzehnfacht. In Koblenz fielen für den “Singenden Adventskalender” mehr als 15.000 Euro an. Und in Frankfurt waren 2023 etwa 40.000 Euro für die Gema fällig.
Sowohl die Kommunalen Spitzenverbände als auch der Schaustellerbund meldeten dringenden Gesprächsbedarf an – der dann für dieses Jahr zu einem eigenen Weihnachtsmarkttarif führt. “Dieser berücksichtigt den besonderen Charakter moderner Weihnachtsmärkte, die sich hinsichtlich Dauer und inhaltlicher Ausrichtung über die Jahre verändert haben”, versprach die Gema. Die Märkte unterschieden sich sehr stark in ihren Öffnungszeiten und böten deutlich vielfältigere Programme an: “Dies kann vom stimmungsvollen Bühnenprogramm über Hintergrundmusik in Buden und bei Schaustellern bis hin zu Chordarbietungen reichen.”
Künstler müssen angemessen entlohnt werden
Gema-Vorstandsmitglied Georg Oeller betonte zugleich, Musik spiele auf den Märkten eine zentrale Rolle. Zugleich müssten aber auch die Musikschaffenden für ihre kreative Arbeit, wie das Komponieren von weihnachtlicher Musik, angemessen entlohnt werden.
Auch die Bundesvereinigung der Musikveranstalter erklärte, Weihnachtsmärkte seien ein traditionelles Kulturgut und ein zentraler Ort für gesellschaftliches Miteinander sowie lebendige Innenstädte. “Weihnachtsmusik, oft von örtlichen ehrenamtlichen Musikgruppen oder Chören dargeboten, trägt zu diesem Miteinander in den Städten und Gemeinden bei”, sagte Geschäftsführerin Ingrid Hartges.
Kulturgut Weihnachtsmarkt soll gestärkt werden
Der neue Weihnachtsmarkttarif soll zunächst vier Jahre gelten. Gema und Musikveranstalter kündigen an, sie wollten das Kulturgut Weihnachtsmarkt und Musik “nachhaltig stärken. Besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von Livemusik, die maßgeblich zur Atmosphäre und Attraktivität der Märkte beiträgt.”
