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Frankreich: Krippe erlaubt

Paris – Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs hat das Aufstellen einer Krippe in der Öffentlichkeit unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Laut der zuständigen Berichterstatterin des Gerichts ist es nach Artikel 28 des Gesetzes zur Trennung von Staat und Kirche nicht verboten, eine Krippe im öffentlichen Raum, etwa einem Verwaltungsgebäude, aufzustellen. Die Aufstellung solcher Weihnachtskrippen müsse auf eine bestimmte Zeit begrenzt sein, dürfe keinen religiös missionarischen Charakter haben und müsse einem kulturellen oder festlichen Zweck dienen. Mehrere Verwaltungsgerichte hatten sich zuvor unterschiedlich zu der Frage geäußert. KNA