Für Frankreichs Präsident Emmanuel Macron ist es eines seiner größten sozialpolitischen Projekte: die Neuregelung der Suizidbeihilfe. Die Abstimmung über das Gesetz steht nun bevor. Es ist umstritten – gelinde gesagt.
In Frankreich könnte aktive Sterbehilfe bald erlaubt sein. Die Nationalversammlung in Paris stimmt am heutigen Dienstag über einen entsprechenden Gesetzentwurf ab.
Die Neuregelung der Suizidbeihilfe gehört zu den wichtigsten gesellschaftspolitischen Gesetzesvorhaben von Staatspräsident Emmanuel Macron. Durch die Liberalisierung soll auch aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen legal sein. Der Gesetzentwurf der Regierung soll Erwachsenen mit schwersten Erkrankungen die Einnahme tödlicher Medikamente gestatten. Wenn der körperliche Zustand den Betroffenen nicht möglich macht, die Medikamente selbstständig zu nehmen, sollen sie sich von einer Person ihrer Wahl helfen lassen können.
Gleichzeitig sollen Orte, an denen Suizidbeihilfe durchgeführt wird besonders geschützt werden. Bereits am Wochenende haben die Abgeordneten einem Antrag zum Gesetz zugestimmt, wonach es künftig strafbar sein soll, andere Menschen daran zu hindern, Suizidbeihilfe zu verlangen oder sich darüber zu informieren. Dafür können bis zu zwei Jahre Haft sowie 30.000 Euro Geldstrafe drohen.
Die Liberalisierung der Sterbehilfe ist in Frankreich umstritten. Neben konservativen Abgeordneten äußert auch die katholische Kirche Kritik am Gesetzesvorhaben der Regierung. In einer Erklärung fordern die Bischöfe alle Katholikinnen und Katholiken im Land auf, sich gegen das Gesetz einzusetzen: “Sagen wir Nein zur Legalisierung von Euthanasie und assistiertem Suizid.” Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Éric de Moulins-Beaufort von Reims, erklärte: “Töten kann nicht die Wahl der Brüderlichkeit oder der Würde sein. Es ist die Wahl von Verlassenheit und Verweigerung der Hilfe bis zum Ende.”
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten, Beihilfe zum Suizid aber erlaubt. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 dürfen auch Sterbehilfevereine Suizidwilligen bei der Selbsttötung helfen. Bemühungen des Bundestages, einen rechtlichen Rahmen für freiverantwortliche Suizide mit Beratungspflichten und zeitlichen Fristen zu schaffen, sind bislang gescheitert.