Artikel teilen:

Frage nach Finanzierung von ARD und ZDF weiter offen

Alle 16 Länder stimmen zu: Der Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio kann in Kraft treten. Er begrenzt Senderzahlen, modernisiert den ÖRR – doch die Zukunft der Finanzierung bleibt weiter unklar.

Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann wie geplant weiterlaufen. Nach der heute erfolgten Zustimmung in Brandenburg haben alle 16 Länder dem sogenannten Reformstaatsvertrag zugestimmt. Er bildet künftig die gesetzliche Grundlage für ARD, ZDF und Deutschlandradio und begrenzt erstmals die Zahl von TV- und Radiosendern in Deutschland.

Da die Rundfunk- und Medienpolitik in Deutschland den Ländern im Rahmen ihrer Kulturhoheit obliegt, war die Zustimmung aller 16 Landtage nötig. Da hier das Einstimmigkeitsprinzip gilt, hätte eine Ablehnung in Potsdam das Aus für das gesamte Gesetzesvorhaben bedeutet. Nun können die Ratifizierungsurkunden fristgerecht bis zum 30. November an die Ministerpräsidentenkonferenz übermittelt werden, und das Gesetz kann in Kraft treten.

Im gleichen Zuge wurde auch der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag verabschiedet. Er soll den Schutz junger Menschen im Internet verbessern und diverse Vorgaben der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen.

Ein Scheitern der Staatsverträge wäre für die öffentlich-rechtlichen Sender zum Problem geworden, da zahlreiche Reformvorhaben nach den neuen Vorgaben bereits laufen. So werden in der ARD bereits Radiowellen zusammengelegt und die Zusammenarbeit zwischen den Sendern neu aufgestellt. Zudem sollen sich die öffentlich-rechtlichen Angebote stärker an den Erfordernissen der digitalen Medienwelt orientieren und damit ihre Kosten reduzieren. Für diese Maßnahmen hätte es dann aber keine gesetzliche Grundlage gegeben.

AfD und BSW hatten bis zuletzt gegen eine Verabschiedung gekämpft, da ihnen die Reform von ARD und ZDF nicht weit genug ging. Beim Jugendmedienschutz könnten dafür einige der neuen Vorschriften zu einer Einschränkung der freien Meinungsäußerung bis hin zur Zensur führen, so die Behauptung beider Parteien.

Auch wenn damit der geplante Umbau der öffentlich-rechtlichen Sender für die digitale Welt eine gesetzliche Grundlage hat, bleibt die Zukunft seiner Finanzierung völlig offen. Denn wie es mit dem Rundfunkbeitrag weiter geht, ist derzeit noch nicht absehbar. Denn der hierfür nötige neue Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ist noch gar nicht bei den Landtagen angekommen. Zwar hatten sich die Ministerpräsidenten auch hier im Grundsatz auf ein neues Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags geeinigt. Drei Länder wollen sich aber erst wieder mit dem Gesetzesvorhaben befassen, wenn das Verfassungsgericht sein Urteil im laufenden Prozess zur Beitragshöhe spricht.

Ursprünglich sollte der Rundfunkbeitrag bereits Anfang 2025 um 58 Cent auf dann 18,94 Euro pro Monat steigen. Diese Empfehlung hatte 2024 die für die Berechnung des Beitrags zuständige Expertenkommission KEF – Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – ausgesprochen. Eigentlich sind die Bundesländer an diese KEF-Empfehlung gebunden und dürfen sie nur im Ausnahmefall verändern. Doch diese Anpassung war im Kreis der Länder nicht mehrheitsfähig.

Weil die Erhöhung ausblieb, hatten ARD und ZDF bereits im November 2024 vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Karlsruher Richter wollen aber erst im kommenden Jahr ein Urteil fällen. So lange bleibt die Frage der künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – und damit auch ein guter Teil seiner Reform – bis auf Weiteres offen.