Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste bietet ab 2026 finanzielle Unterstützung für öffentliche und private Sammlungen an, um deren Bestände auf einst entzogene Objekte zu untersuchen. Das teilte das Zentrum am Freitag in Magdeburg mit. Dafür stünden im kommenden Jahr insgesamt bis zu 800.000 Euro zur Verfügung
Damit könnten Kultureinrichtungen ihre Bestände auf Kulturgüter hin untersuchen, bei denen der begründete Verdacht bestehe, dass sie ihren Eigentümern aufgrund von staatlicher Verfolgung und Willkür entzogen wurden, hieß es. Zudem könnten identifizierte Objekte bei noch bestehenden Rückgabeansprüchen zurückgegeben werden.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) erklärte, das Bewusstsein für das Unrecht in der Sowjetischen Besatzungszone und in der SED-Diktatur sei gestiegen. „Wir sind sensibler geworden für die Auswirkungen staatlicher Repression“, betonte er. Mit den neuen Fördermöglichkeiten werde die Aufarbeitung der Kulturgutentziehungen geschärft und Transparenz über die Herkunft von Objekten geschaffen.
Nach Angaben des Zentrums wird die Aufarbeitung der Kulturgutverluste in dem Bereich seit 2017 in der Grundlagenforschung finanziert. Mit der neuen Förderlinie könnten nun auch die Sammlungen öffentlicher und privater kulturgutbewahrender Einrichtungen erforscht werden, hieß es.
Zwischen 1945 und 1990 kam es in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR zu zahlreichen Kulturgutverlusten. Privatpersonen wurden etwa während der Bodenreform auch entschädigungslos enteignet. Auch politische Häftlinge waten betroffen.