Winzer in Baden-Württemberg können ab kommendem Jahr eine staatliche Förderung erhalten, wenn sie gerodete Rebflächen für mehrere Jahre brachliegen lassen. Für den ersten Hektar einer solchen Fläche sollen sie 1.300 Euro pro Jahr erhalten, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums zu einem Antrag der FDP-Landtagsfraktion hervorgeht. Werden zusätzlich Blühmischungen ausgesät, erhöht sich der Betrag um weitere 200 Euro.
Eine mehrjährige Pause zwischen der Rodung alter Rebstöcke und einer Neuanpflanzung entziehe bestimmten Schädlingen die Lebensgrundlage, hieß es weiter. Die gezielte Aussaat von Blühpflanzen schaffe zudem Lebensraum und Nahrungsquellen für Insekten wie Wildbienen und Schmetterlinge. Gleichzeitig könne die zeitweise Stilllegung von Flächen die Produktionsmenge reduzieren und damit den Weinmarkt entlasten.
Die nun geplante Förderhöhe bleibt allerdings hinter den ursprünglichen Forderungen zurück. Der Deutsche Weinbauverband hatte mindestens 3.000 Euro pro Hektar verlangt. Das Ministerium setzte sich nach eigenen Angaben beim Bund für eine Prämie von 2.500 Euro ein, fand für diesen Vorschlag jedoch keine ausreichende Unterstützung bei den anderen Bundesländern. Die Regelung wird nun Teil der bundeseinheitlichen Agrarförderung.
Das Programm umfasst weitere Hilfen wie einen Zuschuss von 5.000 Euro pro Hektar für den arbeitsintensiven Weinbau in Steillagen. Zudem wurden rund fünf Millionen Euro als Beihilfe für Frostschäden an Weinbaubetriebe ausgezahlt. (2844/07.11.2025)