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Flüchtlingsrat MV kritisiert “kasernierte Unterbringung”

Im Zusammenhang mit der Eröffnung von Gemeinschaftsunterkünften im Wald bei Negast im Landkreis Vorpommern-Rügen und in einer Kaserne im Wald in Dabel im Landkreis Ludwigslust-Parchim kritisiert der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern „den Sinneswandel der Landesregierung und der Landkreise bei der Unterbringung Geflüchteter im Asylverfahren“. „Wie zu Beginn der neunziger Jahre werden nun wieder Kasernen und ähnliche Objekte, die weit außerhalb von Ortschaften liegen und über keinerlei Infrastruktur wie Nahverkehrsanbindung oder Einkaufsmöglichkeiten verfügen, angemietet und für die Unterbringung hergerichtet“, heißt es in einer Mitteilung von Montag.

Es gebe dort keinen Zugang zu medizinischer Behandlung und keine rechtliche Begleitung im Asylverfahren. Im Juli 2001 sei die Verordnung über Mindestanforderungen an Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften (Gemeinschaftsunterkunftsverordnung/GUVO M-V) erlassen worden. „Die in dieser Verordnung formulierten Mindeststandards sind schlecht genug“, hieß es weiter. So gebe es sechs Quadratmeter Privatsphäre pro Person, jedoch in Mehrbettzimmern, und bis zu 15 Männer müssten sich eine Toilette teilen.

Dem Flüchtlingsrat zufolge werde nun zudem der Grundsatz nicht mehr eingehalten, Gemeinschaftsunterkünfte „nur in oder im Anschluss an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ einzurichten. Die zuständigen Behörden müssten sich wieder auf die Vorgabe beziehen, „Gemeinschaftsunterkünfte nach Größe und Ausstattung menschenwürdig zu gestalten“, so die Forderung.