Das baden-württembergische Finanzministerium sieht bei der neuen Bezahlkarte für Asylbewerber keine nennenswerten Risiken für Steuerhinterziehung oder Geldwäsche. Laut einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme des Ministeriums zu einem Antrag der CDU-Landtagsfraktion umgehen Asylbewerber die begrenzte Möglichkeit zur Barabhebung, indem sie mit der Karte Gutscheine, etwa von Supermärkten, kaufen und diese gegen Bargeld tauschen. Die Landesregierung geht davon aus, dass dieser Tausch ohne Gewinn für die umtauschenden Stellen erfolgt. Daher handele es sich um einen „umsatzsteuerlich unbeachtlichen Tausch von Zahlungsmitteln“. Steuerausfälle seien nicht zu erwarten.
Auch Bedenken bezüglich der Geldwäsche teilt das Ministerium nicht. Da die Gelder von einer öffentlichen Stelle stammen, sei der Straftatbestand der Geldwäsche nicht erfüllt. Zudem seien die alltäglichen Transaktionen zu gering, um gesetzliche Meldepflichten auszulösen. Der Polizei seien bislang keine entsprechenden Verdachtsfälle bekannt. Die Bezahlkarte wurde eingeführt, um Überweisungen ins Ausland, etwa an Schleuser oder Familienangehörige, zu unterbinden. (2938/17.11.2025)