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Fast 77 Millionen Euro für Missbrauchsopfer in der Kirche bewilligt

Wie können Menschen entschädigt werden, die Missbrauch in der katholischen Kirche erlitten haben? Mit dieser Frage setzen sich nicht nur weltliche Gerichte auseinander.

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hat seit Anfang 2021 bis Ende 2024 die Zahlung von fast 77 Millionen Euro für Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche angewiesen. Allein im vergangenen Jahr waren es 9,56 Millionen Euro im Bereich der sogenannten Erst- und Folgeanträge, wie aus dem am Dienstag in Bonn vorgestellten Tätigkeitsbericht der Kommission (UKA) hervorgeht. Hinzu kamen zusätzliche Beträge für Betroffene, die beispielsweise gegen eine frühere Entscheidung der Kommission Widerspruch eingelegt hatten.

Die UKA hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen. Sie legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Dem Verfahren liegt eine von den deutschen Bischöfen beschlossene Ordnung zugrunde. Bei der Bemessung der Leistungshöhe orientiert man sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern, und zwar an deren oberem Rand. Eine Höchstgrenze gibt es nicht.