Kommission muss schnell einberufen werden
„Ich erwarte vom Gesundheitsministerium, dass die Einsetzung der Kommission noch zu Beginn des Jahres erfolgt und die Arbeit aufgenommen werden kann, damit in dieser Wahlperiode noch gesetzgeberischer Spielraum bleibt“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, den Funke-Zeitungen. Druck gibt es auch aus den Reihen der Grünen-Fraktion: „Diese Kommission muss jetzt schnell berufen werden und ihre Arbeit aufnehmen“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink dem Evangelischen Pressedienst. Die Kommission soll neben der Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch auch Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspenden und Leihmutterschaften prüfen. Die Federführung soll beim Bundesgesundheitsministerium liegen. Eine Sprecherin des Hauses erklärte am Donnerstag auf Nachfrage, dass die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über die Kommission nicht abgeschlossen sei.Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung
Nach dem inzwischen umstrittenen Paragrafen 218 sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland verboten, bleiben aber unter bestimmten Voraussetzungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei. Das ist der Fall, wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist, das Kind durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder die Frau eine Beratung durchläuft. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat bereits im vergangenen Jahr das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft, das Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erschwerte. Eine mögliche weitere Liberalisierung soll vom Ergebnis der Kommission abhängen. Paus zeigt dafür aber bereits jetzt Sympathien. „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“, fragte Paus. Es gehe um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden, sagte die Grünen-Politikerin.Medizinische Versorgung gefährdet
Auch ihre Parteikollegin Klein-Schmeink zeigt Sympathien für eine Regelung außerhalb des Strafrechts. „Die Einbettung der Regulierung zum Schwangerschaftsabbruch in das Strafgesetzbuch gefährdet die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in diesem Bereich“, erklärte sie. Für Medizinerinnen und Mediziner sei es äußerst schwierig, wenn ein notwendiges Behandlungsangebot als strafbar gelte und lediglich unter den gesetzlichen Voraussetzungen straflos gestellt werde. Die FDP-Rechtspolitikerin Helling-Plahr sieht das anders. Der Paragraf 218 sei „ein guter Kompromiss“. Einem Aufweichen stehe sie skeptisch gegenüber. Die Vorsitzende der Jungen Liberalen, Franziska Brandmann, schlug vor, die „Logik des Gesetzes“ zu verkehren. „Wir wollen, dass Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich straffrei ist, nur bestimmte Fälle strafbar sind“, sagte Brandmann den Funke-Zeitungen.
Lisa Paus (Die Grünen) ist seit April 2022 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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