Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Pläne der Bundesregierung zur schnelleren Abschiebung von Asylsuchenden ohne Bleiberecht verteidigt. Deutschland sei ein solidarisches Land; diejenigen, die kein Bleiberecht hätten, müssten das Land aber “schnell und zuverlässig” wieder verlassen, sagte Faeser am Donnerstag im Bundestag. Das sei eine Voraussetzung dafür, dass Migration in der Gesellschaft anerkannt werde und Integration funktioniere, so Faeser. Die Abgeordneten debattierten in Erster Lesung den Entwurf für ein von der Bundesregierung vorgelegtes “Rückführungsverbesserungsgesetz”.
Die Zahl der Abschiebungen sei in diesem Jahr schon um 27 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum, sagte Faeser. Dennoch gebe es weiteren Änderungsbedarf. In der Praxis gebe es immer wieder Schwierigkeiten, die Ausreisepflicht durchzusetzen.
Den Plänen zufolge sollen die Befugnisse von Polizei und Behörden erweitert werden, um Migranten künftig 28 Tage statt bisher 10 Tage im sogenannten Ausreisegewahrsam zu halten. Dadurch sollen die Behörden Abschiebungen besser vorbereiten können. Zudem soll die Polizei im Fall einer Abschiebung die Möglichkeit haben, in Gemeinschaftsunterkünften nicht nur im Zimmer der gesuchten Person nach dieser zu suchen, wenn der Betroffene nicht im eigenen Bereich angetroffen wird.
Man wolle verhindern, dass Abschiebungen scheitern, indem geltendes Recht missbraucht werde, sagte Faeser, “etwa durch offensichtlich aussichtslose Asylfolgeanträge”. Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Die Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft bei Abschiebungen aus der Haft zu beteiligen ist, sollen den Plänen zufolge reduziert werden.
Laut Entwurf müssen Abschiebungen nicht mehr ankündigt werden – es sei denn Familien mit Kindern unter zwölf Jahren sind betroffen. Das Gesetz ziele zudem darauf ab, Schleuser härter zu bestrafen und auszuweisen, sagte Faeser. “Diesem menschenverachtenden Geschäft werden wir einen Riegel vorschieben”, sagte Faeser. Künftig sei auch die Schleusung von Kindern strafbar. Damit werde eine bisherige Gesetzeslücke geschlossen.
Gleichzeitig wolle man das Recht auf Asyl für die stärken, die ein berechtigtes Schutzinteresse in Deutschland hätten. Diese Menschen sollten durch Integrationskurse und einen früheren und leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützt werden, betonte Faeser.
Das “Rückführungsverbesserungsgesetz” stößt in Teilen der SPD-Fraktion sowie bei Grünen und Linken auf Kritik. FDP und Union begrüßen die Regelung. Zugleich drängen aber vor allem die Bundesländer auf Reformen.