Jüdinnen und Juden müssen aus Sicht von Experten an jüdischen Feiertagen besser ihre Religion ausüben können. Das Berliner Tikvah Institut veröffentlichte Vorschläge für eine Neuregelung des nordrhein-westfälischen Feiertagsrechts. Demnach sollten bekenntniszugehörige Schüler an jüdischen Feiertagen und am Ruhetag Schabbat auch ohne Antrag freibekommen, Studierende Ersatztermine für Prüfungen erhalten und Beschäftigte unbezahlt der Arbeit fernbleiben dürfen.
Zwar schütze die Religionsfreiheit die jüdische Religionsausübung, allerdings richteten sich die Feiertagsgesetze der Länder überwiegend nach einem christlichen Feiertagsverständnis. "Feiertage sind nicht gleich Feiertage", heißt es in dem Papier, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorab vorlag. "Das Feiertagsverständnis der christlich geprägten Mehrheitsgesellschaft sollte nicht pauschal auf andere religiöse Traditionen übertragen werden."

