Das 2024 gestartete Organspenderegister füllt sich nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Organtransplantation nur langsam. Deshalb soll die neue Bundesregierung zügig über die Widerspruchsregelung diskutieren.
Die neue Bundesregierung soll die Diskussion um die Widerspruchsregelung bei der Organspende zügig wiederaufnehmen. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation, sagte der “Rheinischen Post” aus Düsseldorf (Samstag): “Insbesondere wenn eine solche Gesetzesänderung von einer breiten Mehrheit des Parlaments getragen wird, kann so eine Kultur der Organspende in unserem Land gefördert werden.” Die Beschäftigung mit der Organspende am Lebensende müsse für Bürgerinnen und Bürger und in Kliniken zur Selbstverständlichkeit werden.
Rahmel warnte vor fehlenden Spenderorganen. Im Organspenderegister gebe es derzeit rund 320.000 Einträge. “Wenn es zukünftig nicht zu einer deutlichen Steigerung der Registrierungen kommt, wird es noch viele Jahre dauern, bis sich dies spürbar auf die Organspende auswirken könnte.”
Das Register wurde vergangenes Jahr eingeführt. Einen positiven Effekt kann es laut Rahmel jedoch nur entfalten, wenn möglichst viele Menschen in Deutschland es nutzen. Nach einem schnellen Anstieg der Einträge nach dem Start im März 2024 habe sich der Trend nicht fortgesetzt.
Berechtigt zum Eintrag sind alle Bürger ab 16, also mehr als 71 Millionen Menschen. Diese können seit dem 18. März 2024 in dem Register freiwillig erklären, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden wollen oder nicht. Der Eintrag ist kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.