Ein ehemaliger Mitarbeiter des Erzbistums Köln ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden. Ein Zusammenhang zwischen Taten und Kirche besteht laut Gericht aber nicht.
Ein ehemaliger Mitarbeiter des Erzbistums Köln ist wegen des Besitzes von jugend- und kinderpornografischen Inhalten verurteilt worden. Das Amtsgericht Köln verhängte am Freitag eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärte, hatte der Täter außerdem Jugendpornografie zugänglich gemacht und kinder- und jugendpornografische Inhalte auch selbst abgerufen. Die Taten stünden in keinerlei Zusammenhang zu der früheren Tätigkeit des Mannes für die Kirche.
In dem Fall ging es um Daten aus dem Zeitraum Mai 2020 bis Juni 2023. Die Staatsanwaltschaft hatte neben der Wohnung des Mannes auch seinen Arbeitsplatz beim Erzbistum Köln durchsucht. Nach Angaben der Diözese arbeitet der Mann heute nicht mehr für die Kirche. Zudem war er weder als Priester noch in der Seelsorge tätig.