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Ex-Knobloch-Personenschützer: Auschwitz Komitee kritisiert Urteil

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, dass der ehemalige Personenschützer von Charlotte Knobloch trotz antisemitischer Hetze in den Polizeidienst zurückkehren darf, sorgt für Kritik. „Angesichts dieses schändlichen und traurigen Urteils übermitteln Überlebende des Holocaust aus aller Welt Charlotte Knobloch ihre Solidarität und ihren Dank“, teilte die Präsidentin des Internationalen Auschwitz Komitees, Eva Umlauf, am Mittwoch mit.

Charlotte Knobloch, die seit 40 Jahren Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern ist, habe über viele Jahre die deutsche Demokratie verteidigt und gestaltet. „Sie hat diese schäbigen und absurden Auslassungen der Richter am Münchner Verwaltungsgerichtshof nicht verdient“, sagte Umlauf weiter.

Christoph Heubner, der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, sagte, dass Knobloch eines der Symbolgesichter der deutschen Demokratie sei. „Was geht in den Köpfen der Münchner Verwaltungsrichter vor, wenn sie einen Polizisten, der zum Schutz von Frau Knobloch abgestellt ist und sie gleichzeitig im Netz verhöhnt und zum Abschuss und zum Transport nach Auschwitz freigibt, im Polizeidienst belassen und ihm gleichzeitig attestieren, es sei ihm nur um den ‘Unterhaltungswert’ seiner hetzerischen Äußerungen gegangen?“

In Deutschland mehrten sich die Anzeichen, „dass Richterroben längst wieder von Menschen besetzt sind, die mit der Welt und der derzeitigen Gefährdung der Demokratie kaum mehr anzufangen wissen, als ihren Dünkel und ihre Abgehobenheit in Prozessen auszuleben“, sagte Heubner weiter.

Das Münchner Polizeipräsidium wollte einen Polizisten, der zwischen 2014 und 2020 in privaten Chats antisemitisch gegen Jüdinnen und Juden gehetzt hatte – unter anderem auch gegen Charlotte Knobloch, für die er vor einigen Jahren Personenschützer war – aus dem Dienst entfernen. Das Polizeipräsidium scheiterte aber in zwei Instanzen vor Gericht, zuletzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

In den privaten Chats soll der Polizist die Abkürzungen „SH“ für „Sieg Heil“ und „HH“ für „Heil Hitler“ verwendet haben, außerdem soll er angedeutet haben, dass eine Schutzperson vergast oder in ein Konzentrationslager gebracht werden solle. Das Gericht begründete sein Urteil mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. (2178/02.07.2025)