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Ex-Bundesamtsleiter: Härteres Vorgehen gegen islamistische Straftäter

Der frühere Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Albert Schmid, fordert angesichts des Messeranschlags von Solingen ein härteres Vorgehen gegen islamistische Straftäter und Gefährder. Insbesondere jungen und gewaltbereiten Anhängern des Islam müsse strafrechtlich konsequenter begegnet werden, „als das in den letzten Jahren der Fall war“, sagte Schmid der „Katholischen Sonntagszeitung für das Bistum Regensburg“ (Samstag, 31. August): „Wir müssen zudem der politischen Hetze in Moscheen, die sich häufig hinter der Pflege der eigenen Sprache unter Ausweichen der deutschen Sprache verbirgt, entgegentreten.“

Migration sei eine „conditio humana, sie gehört zum Menschsein“, fügte Schmid hinzu, der das Bundesamt von 2000 bis 2010 leitete. Allerdings dürfe Migration niemanden überfordern, sonst verkehre sich Aufnahmebereitschaft schnell ins Gegenteil: „Wir müssen Migration steuern. Wir müssen mit Migration dann aber auch lernen umzugehen.“ Das bedeute laut Schmid „eine Integration, die auch vom Islam beispielsweise den Respekt vor den Werten des Grundgesetzes einschließt“. Bei der Migration gehe es letztlich immer darum, „einen vernünftigen Ausgleich zu finden zwischen christlich geforderter Nächstenliebe und recht verstandener Selbstliebe“.

„Die billigen Formulierungen, wonach der Islam zu Deutschland gehört oder nicht gehört, helfen nicht weiter“, so der frühere Amtsleiter, der von 2009 bis 2017 auch Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken in Bayern war.

Beim „Fest der Vielfalt“ zum 650. Solinger Stadtjubiläum hatte ein Mann am Freitagabend mit einem Messer auf Festbesucher eingestochen. Drei Menschen wurden getötet und acht verletzt. Der mutmaßliche Attentäter Issa Al H. wurde am Samstagabend festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Dem 26-jährigen Syrer wird unter anderem die Mitgliedschaft in der islamistischen Terrororganisation IS vorgeworfen. Er soll als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sein und sich seiner Abschiebung entzogen haben. (00/2530/26.08.2024)