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Evangelisches Kirchenparlament will sich verkleinern

Das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) will sich ab der kommenden Wahlperiode verkleinern. Das Kirchengesetz zur Verkleinerung der EKD-Synode wurde am Sonntagabend in Dresden den Delegierten vorgestellt. Er gehe auf eine Initiative des Präsidiums der Synode zurück, erklärte Stefan Werner, Mitglied des Rats der EKD, bei der Einbringung.

Derzeit gehören der Synode 128 Mitglieder an. 100 Mitglieder werden von den 20 Gliedkirchen gewählt, 28 Mitglieder beruft der Rat der EKD. In Zukunft soll die Größe der Synode sich stärker an der Zahl der Kirchenmitglieder orientieren. Laut Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass jede Landeskirche zunächst zwei Sitze in der Synode erhält. Landeskirchen mit mehr als 400.000 Mitgliedern erhalten für je weitere 400.000 Mitglieder einen weiteren Sitz. Die Zahl der vom Rat berufenden Mitglieder soll 20 Prozent der Gesamtzahl der Synodalen betragen.

Laut Präses der Synode der EKD, Anna-Nicole Heinrich, würden der Synode nach jetzigem Stand nur noch 97 Mitglieder angehören, was einer Verkleinerung um gut 24 Prozent entspricht. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten, aber erst für die kommende Wahlperiode der Synode gelten, die 2027 beginnt. Am Wochenende hatten die Pläne bereits zu Diskussionen unter Delegierten des Kirchenparlaments geführt.

Derzeit haben 7 der 20 Landeskirchen weniger als 400.000 Mitglieder, kleinste Landeskirche ist anhaltische Landeskirche mit knapp 24.000 Mitgliedern. Größte ist die hannoversche Landeskirche mit 2,1 Millionen Mitgliedern. Am Mittwoch wird über das neue Kirchengesetz abgestimmt.