Violettes Kreuz auf weißem Grund: Auch in Zukunft soll die übliche Beflaggung an Kirchengebäuden die evangelische Kirchenfahne bleiben. Die alte Verordnung zur Beflaggung an Kirchengebäuden ist jetzt durch eine neue Regelung ersetzt worden. Die Delegierten der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) stimmten in Dresden für die Neuregelung, statt für eine ersatzlose Abschaffung der alten Verordnung.
In dem neuen Kirchengesetz heißt es: „Die Verwendung von Fahnen, Flaggen und ähnlichen Kennzeichen durch die evangelische Kirche dient der Darstellung der Kirche in der Öffentlichkeit.“ Sie dürfe dem Auftrag der Kirche nicht widersprechen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und ihre 20 Landeskirchen können aber auch eigene Bestimmungen erlassen. Das Kirchengesetz soll am 1. Januar in Kraft treten und soll die alte Verordnung aus dem Jahr 1947 außer Kraft setzen.
Flaggen vor Kirchen: Verordnung wird nicht abgeschafft
Das Präsidium der EKD-Synode hatte vorgeschlagen, die Verordnung einfach abzuschaffen. Sie erlaubte vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus, als sich auch Kirchengemeinden vom Regime instrumentalisieren ließen, nur die Kirchenflagge – violettes Kreuz auf weißen Grund – an Kirchengebäuden. Die Beratungen des evangelischen Kirchenparlaments sollten heute in Dresden zu Ende gehen.
Im Vorfeld hatte es eine Diskussion um dieses Thema gegeben. Dabei bezweifelte die Präses der EKD-Synode, Anna-Nicole Heinrich, dass etwa die Deutschlandflagge vor Kirchen gehisst werden dürfe. Der Hallenser Kirchenrechtler Michael Germann griff das in der Debatte auf: Wenn die Synodenteilnehmer danach gefragt würden, ob die Bundesflagge vor der Kirche gehisst werden könne, sei dies ein guter Gesprächseinstieg: “Eine Kirche ist kein Rathaus und auch keine Gartenlaube.”
