Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie haben das Anerkennungsverfahren für Betroffene sexualisierter Gewalt reformiert. Ab Januar 2026 gelte in sieben von zehn Verbünden der evangelischen Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden ein neues Verfahren zur Anerkennung erlittener sexualisierter Gewalt, teilten EKD und Diakonie in Hannover und Berlin mit. Ziel sei, das Verfahren betroffenenorientierter zu gestalten und weiter zu vereinheitlichen. Grundlage ist die Anerkennungsrichtlinie der EKD.
