Geflüchtete in der EU können für ihre Asylverfahren künftig auch in Drittstaaten abgeschoben werden - selbst wenn sie zu diesen keinen Bezug haben. Die Mitgliedstaaten der EU haben endgültig grünes Licht für diese Verschärfungen des Asylrechts gegeben. Zudem billigte der Rat der EU in Brüssel eine Liste mit Staaten, die die EU als sichere Herkunftsländer einstuft. Für Geflüchtete aus diesen Ländern heißt das, dass ihr Schutzgesuch in schnelleren Verfahren entschieden und mehrheitlich abgelehnt wird. Es ist an ihnen nachzuweisen, warum ihr Heimatland für sie nicht sicher sein sollte.
EU-Asylregelung legt neue sicheren Herkunftsländer fest
Beschleunigt prüfen müssen EU-Staaten in Zukunft Geflüchtete aus Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Die EU geht davon aus, dass Menschen in diesen Staaten ausreichend vor Verfolgung oder Verletzungen ihrer Grundrechte geschützt sind. Außerdem gelten alle EU-Bewerberländer grundsätzlich als sicher. Ausnahmen gibt es etwa, wenn sich ein Land in bewaffneten Konflikten befindet.
Europaweit ist diese Benennung sicherer Herkunftsländer eine Neuheit. Deutschland führt bereits eine eigene Liste mit sicheren Herkunftsländern. Es soll auch weiter möglich sein, über die EU-Liste hinaus Staaten als sicher einzustufen.
EU-Asylregelung orientiert sich am britischen Ruanda-Modell
Mit der veränderten Drittstaatenregelung legt die EU die Grundlage für das in Großbritannien ausprobierte Ruanda-Modell. Sie sieht vor, dass Menschen ohne inhaltliche Prüfung ihres Asylantrags in der EU abgelehnt werden können, sofern sie auch in einem für sie als sicher geltenden Drittstaat internationalen Schutz beantragen könnten. Dazu zählen nun nicht nur Staaten, in denen die Geflüchteten bereits gelebt oder Verwandtschaft haben. EU-Länder können mit Drittstaaten vereinbaren, dass diese Migranten aufnehmen und Asylanträge dann dort gestellt und geprüft werden. Ausnahmen gelten für unbegleitete Minderjährige.
Die Regelungen sind Teil des EU-Migrations- und Asylpakets, der am 12. Juni in Kraft treten soll. Einige Bestimmungen können nach Angaben des Rats bereits vorher angewendet werden.
Parlament beschließt EU-Asylregelung trotz ungewohnter Mehrheiten
Die finale Zustimmung des Rats ist der letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Das EU-Parlament billigte das Gesetz endgültig vor knapp zwei Wochen. Bei den Parlamentsabstimmungen gab es nicht die übliche Mehrheit von konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Parteien. Stattdessen wurden die Asylverschärfungen mit Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien auf den Weg gebracht.
