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EU-Gerichtshof weist Klage von Tiktok-Betreiber zurück

Der Tiktok-Betreiber Bytedance ist mit einer Klage vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Das Unternehmen hatte sich gegen die Einstufung als sogenannter Torwächter gewehrt, die ihm nach dem Gesetz über digitale Märkte im September vergangenen Jahres zugesprochen wurde. Wie das Gericht am Mittwoch in Luxemburg mitteilte, erreicht Bytedance bei den Tiktok-Nutzerzahlen „unstreitig“ die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte für eine Einstufung als Torwächter.

Laut Europäischem Rat gelten für Torwächter spezielle Regeln im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz: DMA). Ihnen soll es beispielsweise nicht möglich sein, die personenbezogenen Daten von Nutzern ohne Einwilligung für personalisierte Werbung zu verwenden. Wenige Wochen nach der Einstufung als Torwächter gab Tiktok an, allein in Deutschland rund 20,9 Millionen monatliche Nutzer zu haben. Zu den Torwächtern gehören auch Apple, Microsoft und Amazon.

Der Gerichtshof der Europäischen Union wies laut Mitteilung mehrere Argumente von Bytedance zurück. Dazu zählte etwa die Behauptung, dass das Unternehmen „keinen erheblichen Einfluss“ auf den europäischen Binnenmarkt habe. Darüber hinaus wies das Gericht die Einschätzung zurück, dass Bytedance „keine gefestigte und dauerhafte Position innehabe“. Den Angaben zufolge argumentierte das Unternehmen, ein neuer Marktteilnehmer zu sein, dem Konkurrenten wie der Facebook-Betreiber Meta und Google-Konzern Alphabet die eigene Position streitig gemacht hätten.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass Bytedance, gemessen an der Zahl der Nutzerinnen und Nutzer innerhalb der Europäischen Union, „eine halb so große Verbreitung wie Facebook und Instagram“ erreichen konnte.

Ziel des DMA sei es laut Europäischem Rat, einen fairen Wettbewerb zwischen digitalen Plattformen unabhängig von ihrer Größe zu gewährleisten, „um Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten zu bieten und neue Chancen für kleine Unternehmen zu fördern“.