Eine öffentliche Verwaltung kann ihren Beschäftigten einem aktuellen Urteil zufolge das Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz verbieten. Eine solche Regel sei nicht diskriminierend, wenn sie für das gesamte Personal gelte, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.
Im vorliegenden Fall war einer Büroleiterin in Belgien untersagt worden, am Arbeitsplatz Kopftuch zu tragen. Die Gemeinde entschied, ihren Arbeitnehmern allgemein das Tragen von auffälligen Zeichen ideologischer oder religiöser Zugehörigkeit zu verbieten. Die Frau sah sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt und diskriminiert.