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EU erlaubt Abschiebungen von Geflüchteten in Drittstaaten

Die EU zieht die Asylregeln an. Geflüchtete sollen zum Beantragen von Schutz auch in Länder geschickt werden können, in denen sie vorher nie waren. Kritiker nennen das unmenschlich.

Deutschland und andere EU-Staaten dürfen Geflüchtete bald auch in Länder abschieben, zu denen diese keinen Bezug haben. Darauf haben sich Verhandler des EU-Parlaments und des Rats der EU in der Nacht zum Donnerstag in Brüssel geeinigt. Die Menschen sollen dann dort Asyl beantragen, nicht in Europa. Formell muss die Einigung von Rat und Parlament noch bestätigt werden.

Die veränderte Drittstaatenregelung bedeutet, dass Menschen ohne inhaltliche Prüfung ihres Asylantrags in der EU abgelehnt werden können, sofern sie auch in einem für sie als sicher geltenden Drittstaat internationalen Schutz beantragen könnten. Dazu zählen nun nicht nur Staaten, in denen die Geflüchteten bereits gelebt oder Verwandtschaft haben. EU-Länder können mit Drittstaaten vereinbaren, dass diese Migranten aufnehmen und Asylanträge dann dort gestellt und geprüft werden. Ausnahmen gelten für unbegleitete Minderjährige.

Die Regelungen sind Teil des EU-Migrations- und Asylpakets, das bis Juni 2026 in Kraft treten soll. Der Vorschlag kam von der EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten hatten sich vor einer guten Woche geeinigt, das EU-Parlament stimmte am Mittwoch für die Verschärfung der Asylregeln. Bei der Abstimmung gab es nicht die übliche Mehrheit von konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Parteien. Stattdessen wurden die Asylverschärfungen mit Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien auf den Weg gebracht.

Der Deutsche Caritasverband hatte im Vorfeld vor dieser Zusammenarbeit gewarnt. Außerdem kritisierte Caritasvorstand Oliver Müller: Wenn Schutzsuchende ohne individuelle Prüfung ihrer Fluchtgründe in Staaten außerhalb der EU abgeschoben werden könnten, zu denen sie keinerlei persönliche Verbindung haben, sei das unmenschlich.