Die Ampelkoalition will die Rechtslage zu Abtreibung und Fortpflanzungsmedizin liberalisieren. Der Theologe Jochen Sautermeister hat dagegen einige Bedenken. Kinder zu bekommen, dürfe keine Lifestyle-Sache werden.
Der Bonner Moraltheologe Jochen Sautermeister kritisiert die Debatte um eine Gesetzesreform zu Abtreibung und Fortpflanzungsmedizin. Darin komme das Kindeswohl eindeutig zu kurz, sagte er dem kirchlichen Kölner Portal domradio.de (Freitag). “Es gibt kein Recht auf ein Kind; es gibt kein Anspruchsrecht, für dessen Einlösung die Gesellschaft oder der Staat zu sorgen hätte”, so der Ethiker.
Kinder blieben immer ein Geschenk. “Sie haben eine Würde und sind Zweck in sich selbst”, erklärte Sautermeister. Insofern sei der Begriff “reproduktive Selbstbestimmung”, wie ihn etwa die Ampelkoalition für ihr Reformvorhaben verwende, missverständlich. Um das Prinzip des Kindeswohls hinreichend zu berücksichtigen, sei es besser von “verantworteter Elternschaft” zu sprechen.
Anfang vergangenen Jahres hat die Bundesregierung eine “Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin” eingesetzt. Sie hat den Auftrag, die bisherige Regelung zum Schwangerschaftsabbruch und zur Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft zu prüfen. Mitte April ist die Veröffentlichung der Kommissionsergebnisse vorgesehen.
Nach Ansicht von Sautermeister können Fortpflanzung und Abtreibung nicht unter ein und derselben Überschrift diskutiert werden. “Leben zu zeugen ist etwas völlig anderes als ungeborenes Leben zu beenden, also zu töten.”
Durch den rasanten medizinischen Fortschritt sei die Zeugung eines Kindes aus ihrem lebensweltlichen Kontext entbettet. Inzwischen seien die Grenzen zu einer Fortpflanzungsmedizin als Dienstleitung aus psychosozialen oder Lifestyle-Gründen fließend oder aufgrund von gleichgeschlechtlichen Paar- oder Singlekonstellationen offensichtlich.
Mit Rücksicht auf Würde und Rechte des später geborenen Kindes sowie mit Blick auf Rechte Dritter etwa bei einer Leihmutterschaft hält Sautermeister drei Dinge für erforderlich: Paare, die eine Samen- oder Eizellspende in Anspruch nehmen wollten, sollten sich verpflichtend psychosozial beraten lassen.
Zweitens solle Leihmutterschaft in Deutschland weiterhin verboten bleiben. Dieses Konstrukt lasse sich nur durch unsittliche Vertragsbedingungen und existenzielle Zumutungen für die Leihmutter oder deren Ausbeutung umsetzen.
Drittens sollten angesichts von bis zu 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen pro Jahr, die weder medizinisch noch kriminologisch indiziert seien, Abtreibungen weiterhin im Rahmen des Strafrechts geregelt bleiben. Zusätzlich müsse die Möglichkeit gestärkt werden, Säuglinge zu adoptieren.