Organspende: Ethiker Dabrock stellt sich gegen Widerspruchslösung

Mehre Bundesländer wollen die Einführung einer Widerspruchslösung in der Organspende auf den Weg bringen. Der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, der Theologe Peter Dabrock, warnt davor.
Organspende: Ethiker Dabrock stellt sich gegen Widerspruchslösung
Der Sozialethiker Prof. Dr. Peter Dabrock: Es sei keine Frage der Zeit, „sondern der Gesprächsbereitschaft auf allen Seiten, ob man eine Gesetzesregelung zügig angeht“
Imago / Eventpress
Mehrere Bundesländer unternehmen einen neuen Anlauf, um die bisherigen Organspende-Regeln zu reformieren. Die Widerspruchslösung könnte zu mehr Spenden führen. Doch es gibt gravierende ethische Bedenken. Der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, und die Deutsche Stiftung Patientenschutz haben sich gegen eine Widerspruchsregelung in der Organspende ausgesprochen. Sie würde der Organspende massiv schaden und das Vertrauensdefizit in die Transplantationsmedizin verstärken, sagte Dabrock im Sender WDR 5. Wenn es um Leben und Tod gehe, dürfe Schweigen niemals als Zustimmung gewertet werden. Das widerspreche einem Grundprinzip der Medizinethik in Deutschland, fügte der evangelische Theologe und Professor für Ethik an der Universität Erlangen hinzu.

Widerspruchslösung: Jeder Bürger gilt als Organspender

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, Schweigen sei keine Zustimmung. "Auch greift die Widerspruchslösung erheblich in die körperliche Unversehrtheit ein. Schließlich müssen vor der Feststellung des Hirntods medizinische Maßnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Organentnahme nicht zu gefährden", sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Er widersprach auch der Einschätzung, dass allein eine Widerspruchslösung zu viel mehr Transplantationen führen werde. Acht Bundesländer wollen am selben Tag im Bundesrat die Einführung einer Widerspruchslösung in der Organspende auf den Weg bringen. Demnach würde künftig jeder Bürger grundsätzlich als Organspender gelten, außer er hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Derzeit ist eine Organentnahme nur zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Der Bundesrat hatte bereits im Juli 2024 hierzu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Er ist aber wegen der Neuwahlen inzwischen verfallen. Dabrock sprach sich erneut für eine Entscheidungspflicht aus. Dabei soll jeder Erwachsene sich etwa bei der Ausstellung des Personalausweises zu seiner Haltung gegenüber der Organspende äußern müssen. Seine Entscheidung soll in einem Zentralregister erfasst werden, wobei sie jederzeit revidierbar sein soll. Der Theologe forderte zudem weitere Maßnahmen, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. So müssten die Stellung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern verbessert und Lebendspenden erleichtert werden. Der Bundestag hatte 2020 ein Maßnahmenpaket verabschiedet, um die organisatorischen Abläufe in den Kliniken und die Information der Bürger zu verbessern. Diese Maßnahmen seien keineswegs ausreichend umgesetzt worden, sagte Dabrock.

Katholische Kirche fordert Freiwilligkeit

Auch Brysch kritisierte, dass viele mögliche Maßnahmen nicht umgesetzt worden seien. "Mit ihrem erneuten Einbringen in den Bundestag lenken die Länder von ihrem Versagen ab, das Transplantationsregister für breite Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen", kritisierte Brysch. Er warnte, dass laut Gesetzentwurf die Angehörigen künftig außen vorgelassen würden. Befürworter einer Widerspruchslösung argumentieren demgegenüber, dass alle beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Organspende nichts gebracht hätten und deshalb eine Widerspruchslösung nötig sei. Auch die katholische Kirche in Deutschland ist gegen eine Widerspruchslösung. Eine Organspende müsse eine freiwillige Gabe und ein Ausdruck von Nächstenliebe bleiben, argumentieren die Bischöfe.

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