Im Rechtsstreit über die Beobachtung der AfD in Brandenburg durch den Verfassungsschutz soll die erste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam im Januar beginnen. Termine seien am 14. und 15. Januar anberaumt, teilte das Gericht mit. Verhandelt werde über Klagen der AfD, die im Wesentlichen gegen deren Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten 2019 und 2020 und dazu gehörenden Pressemitteilungen gerichtet sei. Auch gehe es gegen die Einstufung der Partei als Beobachtungs- beziehungsweise Verdachtsfall und die dazu gehörende Pressemitteilung von 2020.
Das Klageverfahren des brandenburgischen AfD-Landesverbandes richte sich gegen das Land Brandenburg, vertreten durch das Innenministerium, hieß es. Ein weiteres Verfahren zur Einstufung der AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextreme Bestrebung sei noch nicht terminiert, betonte das Gericht. Dagegen habe die Partei im Mai eine Klage eingereicht.
Beobachtung seit 2020: AfD Brandenburg im Visier des Verfassungsschutzes
Das mehr als 140 Seiten umfassende Verfassungsschutz-Gutachten vom April 2025, in dem die AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, wurde Mitte August vom Innenministerium veröffentlicht. Davor wurde die AfD im Bundesland seit 2020 als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet.
In dem Gutachten von 2025 kommt der Verfassungsschutz zu dem Ergebnis, dass verfassungsfeindliche Äußerungen und Verhaltensweisen den Gesamtcharakter des AfD-Landesverbandes prägen. Kontakte zu rechtsextremen Vorfeldorganisationen seien seit 2020 „gepflegt, aufrechterhalten und sukzessive intensiviert“ worden.
