Nach knapp zweijähriger Erprobung einer neuen Bestattungsmethode hat die schleswig-holsteinische Landesregierung eine positive Zwischenbilanz gezogen. Die bisherigen Ergebnisse zur Untersuchung der “Reerdigung” seien überzeugend, teilte das Kieler Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. Um das Verfahren als neue Bestattungsart dauerhaft rechtlich zuzulassen, bedürfe es jedoch weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen. Ein entsprechendes Pilotprojekt, das ursprünglich Ende des Jahres auslaufen sollte, solle daher fortgesetzt werden. Über das Verfahren werde es eine Abstimmung mit dem Landtag geben.
Bei der “Reerdigung” wird der Leichnam auf ein Pflanzengemisch in einem speziellen Behälter gebettet und innerhalb von 40 Tagen kompostiert. Das entstehende Material kann dann auf dem Friedhof beigesetzt werden. Die Berliner Firma Circulum Vitae, die das Verfahren entwickelt hat, wirbt damit, dass es dieselben Vorzüge wie eine Feuerbestattung biete, aber weniger CO2 freisetze und nachhaltiger sei.
Bislang ist diese neue Bestattungsform nur in Schleswig-Holstein im Rahmen eines Anfang 2022 gestarteten Pilotprojekts erlaubt. Laut der Firma wurden dabei bislang elf Menschen “reerdigt”. Das Kieler Gesundheitsministerium plant, die “Reerdigung” bei einer Reform des Bestattungsgesetzes dauerhaft zu erlauben.
Es verwies auf Erkenntnisse der Rechtsmedizin der Universität Leipzig, die im Auftrag des Anbieters zwei Bestattungsprozesse untersucht habe. Die vorgefundenen Überreste entsprächen etwa denen, die rund 20 bis 30 Jahren nach einer herkömmlichen Erdbestattung in der Erde zu finden seien. Auch die Prüfung arbeitsschutzrechtlicher Fragen habe bisher keine Ausschlusskriterien hinsichtlich des Verfahrens ergeben. Um weitere Erkenntnisse zu gewinnen, plane die Universität Leipzig eine Folgestudie.
Einige andere Rechtsmediziner hatten sich hingegen kritisch zu der neuen Bestattungsform geäußert. Ihnen zufolge ist beispielsweise bislang nicht bekannt, wie sichergestellt werde, dass keine Krankheitserreger übrig blieben. Auch Bestatterverbände hatten auf ungeklärte Risiken verwiesen. Dazu erklärte das Ministerium: “Andere Wissenschaftler, die sich öffentlich zu der Thematik kritisch äußerten, hatten soweit bekannt keinen Zugriff auf Proben sterblicher Überreste im Rahmen des Pilotprojektes.”