Der frühere Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), muss sich für die 135 Todesopfer der Flutkatastrophe im Ahrtal nicht vor Gericht verantworten. Der Leitende Koblenzer Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler sagte dem Südwestrundfunk am Donnerstag, die Ermittlungen gegen den inzwischen im Ruhestand befindlichen Politiker und gegen den Leiter des Krisenstabs in der Katastrophennacht würden eingestellt. Ausführlich will die Staatsanwaltschaft ab 13 Uhr auf einer Pressekonferenz über den Abschluss des Verfahrens informieren.
Gegen die beiden beschuldigten Männer stand der Verdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen im Raum. Medienberichte und die umfassende Aufklärungsarbeit des Ahrtal-Untersuchungsausschusses im rheinland-pfälzischen Landtag konnten gravierende Mängel beim Krisenmanagement des Kreises während der Flutkatastrophe belegen. Um Anklage gegen Pföhler und den damaligen Einsatzleiter zu erheben, wäre der Nachweis erforderlich gewesen, dass durch ein schnelleres Eingreifen der Tod von Menschen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte verhindert werden können.