Erhöhung des Rundfunkbeitrags wohl erst nach Urteil aus Karlsruhe

Müssen Haushalte in Deutschland bald höhere Rundfunkgebühren zahlen? Das wird vermutlich noch dauern, denn die Bundesländer warten lieber auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts.

Die Medienpolitiker Heike Raab (SPD) und Nathanel Liminski (CDU) rechnen nicht damit, dass die zuständigen Bundesländer die neue Beitragsempfehlung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeitnah umsetzen. Dies sei zwar theoretisch möglich. "Realpolitisch wird es auf eine Entscheidung aus Karlsruhe hinauslaufen", sagte Liminski, der Medienminister und Leiter der Staatskanzlei von Nordrhein-Westfalen ist, im Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

ARD und ZDF hatten bereits Ende 2024 vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil die ursprünglich geplante Beitragserhöhung ab 2025 von den Ländern nicht umgesetzt wurde. Ein Urteil steht weiterhin aus. Vor zwei Wochen hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) neue Berechnungen vorgelegt, nach denen der Beitrag um 30 Cent niedriger als bisher geplant ist und erst ab Anfang 2027 angehoben werden sollte.

Raab sagte im KNA-Interview, die Länder sähen sich durch die neue KEF-Empfehlung in ihrer Einschätzung bestätigt, den Beitrag nicht wie geplant ab 2025 auf 18,94 Euro im Monat erhöht zu haben. "Die Anstalten sind derzeit auskömmlich finanziert", so Raab, die als Medienstaatssekretärin in Rheinland-Pfalz die Rundfunkpolitik der Länder koordiniert. Als Grund nannte sie eine Sonderrücklage in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro.

Liminski kritisierte, dass sich die KEF zu Beginn dieser Diskussion 2024 nicht flexibler gezeigt habe, lobte aber auch die Unabhängigkeit der Kommission. "Ich halte der KEF zugute, dass sie ihrem Auftrag entsprechend einzig entlang der Sache urteilt."

Dazu könne es wie jetzt auch gehören, sich selbst zu widerlegen und eine Beitragsempfehlung zu korrigieren. "Es ist ein Zeichen für Glaubwürdigkeit, dass die KEF die damit verbundenen Fragezeichen der Öffentlichkeit und Kritik aus der Medienpolitik in Kauf nimmt", so Liminski.

Dass nun die Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht liege, täte "der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ganz sicher nicht gut", sagte Liminski weiter. Zwar seien hierfür in erster Linie die Anstalten selbst verantwortlich. "Wenn uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk so wichtig ist, wie alle es in ihren Sonntagsreden besingen, müssen wir als Länder unserer Verantwortung gerecht werden und selbst zu Entscheidungen kommen", so Liminski.

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