Anfang 2007 löste das Elterngeld das frühere Erziehungsgeld ab. Viele Mütter bleiben seitdem nach einer Geburt länger zu Hause. Negative Konsequenzen hat das einer Studie zufolge aber nicht.
Die Einführung des Elterngelds hatte keine negativen Folgen für die Karrieren von Müttern oder die entsprechenden Betriebe. Zu diesem Schluss kommt eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg und des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung in Wiesbaden.
“Überproportionale Belastungen für Betriebe durch längere Elternzeiten scheinen somit kein stichhaltiges Argument gegen diese wichtige familienpolitische Maßnahme zu sein”, erklärte der Arbeitsmarktexperte und Co-Autor der Studie Michael Oberfichtner in Nürnberg. Auch für junge Frauen, die auf Jobsuche sind, habe sich durch die neuen Regelungen nichts verändert.
Zudem habe sich gezeigt, dass Elternzeit-Vertretungen genauso wahrscheinlich länger als ein Jahr in ihren Betrieben arbeiteten wie andere Neueingestellte. “Demnach könnten Elternzeit-Vertretungen in vielen Fällen ein Weg in eine dauerhafte Beschäftigung sein”, sagte der Bevölkerungsforscher Mathias Huebener, ebenfalls Mitautor der Studie.
Das Elterngeld hatte das Erziehungsgeld zum 1. Januar 2007 abgelöst. Seit dessen Einführung seien Mütter nach der Geburt zwar länger zu Hause geblieben, es konnten aber keine negativen Effekte auf Beschäftigung, Löhne oder den Fortbestand der Betriebe festgestellt werden, stellten die Wissenschaftler fest.
Die längere Pause habe auch keine nachteiligen Konsequenzen für die Karrieren der Mütter in dieser Familienzeit, da ähnlich viele von ihnen an den gleichen Arbeitsplatz zurückgekehrt seien, wie vor der Einführung des Elterngeldes.
Das Erziehungsgeld, das bis Ende 2006 ausgezahlt wurde, war nicht einkommensabhängig, sondern wurde in einem festen Satz ausbezahlt. Beantragen konnten es Eltern, die ihr Kind selbst erzogen und nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiteten. Dabei konnten sie zwischen dem Regelbetrag von 300 Euro monatlich bis zum Ende des 2. Lebensjahres des Kindes oder 450 Euro monatlich bis zum Ende des 1. Lebensjahres des Kindes wählen. In Sachsen, Thüringen und Bayern gibt es noch heute das sogenannte Landeserziehungsgeld.