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Elterngeld

Das Elterngeld wird seit dem 1. Januar 2007 gezahlt. Es ist eine staatliche Ersatzleistung, die Einkommenseinbußen abfedern soll, wenn Eltern nach der Geburt ihrer Kinder zeitweise nicht oder weniger arbeiten. Ein Grund für die Einführung unter der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) war es, auch einen Anreiz für besser verdienende Paare zu schaffen, sich für ein Kind zu entscheiden.

Seit der Einführung wurde das Elterngeld immer wieder reformiert. Grundsätzlich ist die Leistung auf zwölf Monate unmittelbar nach der Geburt des Kindes begrenzt. Über mindestens zwei Partnermonate lässt sich der Anspruch auf insgesamt maximal 14 Monate ausweiten. Für Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht oder zumindest alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht innehaben, besteht Anspruch auf vierzehn Monate Elterngeld.

Die Höhe des Elterngelds ist einkommensabhängig und liegt grundsätzlich bei 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt. Die Mindesthöhe beträgt 300 Euro, maximal wird 1.800 Euro pro Monat gezahlt.

Die Bemessungsgrenze, bis zu der ein Paar überhaupt Elterngeld beziehen kann, wurde in der vergangenen Legislaturperiode von 500.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 300.000 Euro gesenkt. Im vergangenen Jahr bezogen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gut 1,8 Millionen Personen Elterngeld, die Mehrzahl davon Frauen (knapp 1,4 Millionen).