Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat rechtlich festgelegt, was schon Praxis geworden war: Menschen ohne Kirchenmitgliedschaft oder anderer Religionszugehörigkeit dürfen Mitarbeitende werden. Die Kirchensynode stimmte am Donnerstagabend in Frankfurt am Main für eine entsprechende Änderung des Mitarbeitsgesetzes. Gleichzeitig legt das Gesetz fest, dass in Tätigkeiten der Verkündigung, Seelsorge, Bildung oder in besonderer Verantwortlichkeit für das evangelische Profil sowie in Leitungsfunktionen die Mitgliedschaft in einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Voraussetzung bleibt.
Bislang sah das Einstellungsgesetz der EKHN vor, dass Mitarbeitende Mitglied in einer christlichen Kirche sein sollten, um dem Profil der evangelischen Kirche gerecht werden zu können. Das war nach Angaben der Kirche durch das im Grundgesetz festgelegte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gedeckt. Dieses Selbstbestimmungsrecht wird allerdings durch die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes der EU begrenzt. Das neue Mitarbeitsgesetz orientiert sich an einer Vorlage der Evangelischen Kirche in Deutschland.