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Einigung zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtung gescheitert

Im Streit um einen geplanten Streik der Gewerkschaft ver.di im evangelischen Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar ist vor dem Arbeitsgericht Erfurt ein gütliche Einigung gescheitert. Sowohl Kläger als auch Beklagte gaben am Freitag beim Gütetermin zu Protokoll, eine Einigung auf der Basis eines Urteils anzustreben.

Geklagt hat die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und die Diakonie Mitteldeutschland. Damit wollen die Kläger die Gewerkschaft daran hindern, ihre Mitglieder und andere Arbeitnehmer zu Streiks oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen am Klinikum aufzurufen.

Ver.di habe bereits mehrfach mit Streikmaßnahmen gedroht und Tarifverhandlungen außerhalb des kirchlichen Rahmens gefordert, heißt es in der Klagebegründung. Das Krankenhaus habe klargestellt, dass Streikmaßnahmen in kirchlich-diakonischen Einrichtungen unzulässig seien.

In dem nun für Februar anberaumten Kammertermin streben beide Seiten eine grundsätzliche Klärung der Ausgestaltung des sogenannten „Dritten Wegs“ im kirchlichen Arbeitsrecht an. Der ergibt sich laut Diakonie-Vorstand Oberkirchenrat Christoph Stolte aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Konflikte würden nicht über Mittel des Arbeitskampfes, sondern durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren gelöst.

Ver.di argumentierte vor Gericht, geltende Bestimmungen wie etwa die Verpflichtung ihrer Vertreter in Tarifkommissionen zur Verschwiegenheit behindere die Rückkopplung mit den Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen. Gewerkschaftsarbeit sei so kaum möglich.