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Disziplinarverfahren gegen früheren Superintendenten eingestellt

Die westfälische Kirche hat das Disziplinarverfahren gegen den früheren Herforder Superintendenten Michael Krause eingestellt. Das Verfahren habe nach dem Disziplinargesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eingestellt werden müssen, sagte ein Sprecher der Landeskirche am Dienstag in Bielefeld dem Evangelischen Pressedienst (epd). Gründe seien unter anderem, dass das Geschehen zu lange zurückgelegen habe. Im Raum hatten Hinweise gestanden, „auf mögliche, in der Vergangenheit liegende Verstöße gegen das Gebot, persönliche Grenzen einzuhalten“, wie die Kirche im Jahr 2024 erklärt hatte.

Der Theologe hatte das Disziplinarverfahren selbst beantragt. Krause, der zu dieser Zeit nach dem Rücktritt von Annette Kurschus als einziger Kandidat für die Wahl des westfälischen Präses-Amtes nominiert war, zog die Kandidatur zurück.

Krause war von 2009 bis 2020 Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Herford. Überregional bekannt wurde er, als er im Jahr 2010 einen von seinen Vorgängern eingerichteten „Geheimfonds“ des Kirchenkreises öffentlich machte. Der Theologe leitet zurzeit als Geschäftsführer den Stiftungsbereich Schulen der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Bielefeld. Zuvor war er Geschäftsführer des Unternehmens „Bethel im Norden“.