In der Debatte um die Öffnungszeiten für personallos betriebene Kleinstsupermärkte werben Kirchen und Gewerkschaften für die bestehenden Regelungen und stellen sich gegen eine Gesetzesänderung. „Anders als andere Bundesländer hat das Saarland einen Ausgleich gefunden zwischen flexiblen Öffnungszeiten, einem besseren Angebot in ländlichen Regionen, dem Schutz der im Saarland besonders geschätzten Sonntagsruhe und den Interessen der Beschäftigten“, erklärte der Beauftragte der Evangelischen Kirchen für das Saarland, Frank-Matthias Hofmann, am Mittwoch in Saarbrücken. Sonderöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen „wären ein Angriff auf den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft“.
Hintergrund der Debatte ist ein Gesetzentwurf der oppositionellen CDU-Fraktion, der am Mittwoch an den Stimmen der SPD-Regierungsfraktion scheiterte. Dieser sah vor, dass personallos betriebene Kleinstsupermärkte grundsätzlich an allen Wochentagen durchgehend geöffnet sein dürften. Die jeweilige Gemeinde könne den zeitlichen Rahmen an Sonn- und Feiertagen allerdings auf acht Stunden Mindestöffnung begrenzen. Um Wettbewerbsneutralität zu gewährleisten, dürfe die Verkaufsfläche nicht größer als 150 Quadratmeter sein.
Ende September hatte der saarländische Arbeitsminister Magnus Jung (SPD) eine Rechtsauslegehilfe zum bisherigen Ladenöffnungsgesetz für die Kommunen vorgelegt. Demnach dürfen diese Mini-Märkte ohne Personal und mit digitalen Kassen am Ausgang sonntags insgesamt fünf Stunden öffnen. Sie würden wie Bäckereien und Blumenläden als Anbieter von Waren des täglichen Bedarfs behandelt. Ansonsten dürfen Geschäfte unter der Woche von 6 bis 20 Uhr öffnen.
Die Leiterin des Katholischen Büros Saarland, Katja Göbel, unterstrich, dass diese Regelung die Sonntagsruhe der Beschäftigten sowie die gesellschaftliche Bedeutung des Sonntags bewahre und schütze. „Der Sonntag ist nicht nur ein arbeitsfreier Tag, sondern ein Kulturgut; der Tag eröffnet den Raum für gemeinsame Zeit mit Familie und Freunden, für Ruhe und für die Pflege religiöser und gesellschaftlicher Traditionen“, betonte sie. Die Geschäftsführerin der DGB-Region Saar-Trier, Fabienne Wolfanger, und der Ver.di-Gewerkschaftssekretär Alex Sauer erklärten, dass Anwohnerinnen und Anwohner bei der bestehenden Regelung auch nicht von Pfandrückgaben oder großen Einkaufstouren gestört würden. Kirchen und Gewerkschaften im Saarland haben sich in der „Allianz für den freien Sonntag“ zusammengeschlossen.
Die CDU argumentierte in der immer wieder von Zwischenrufen der Fraktionen gestörten Landtagsdebatte mit der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Ein System aus den 80er Jahren könne nicht mehr aufrechterhalten werden, sagte der Abgeordnete Sebastian Schorr. Wer zum Training in den Sportverein gehe, müsse auch nach 20 Uhr noch einkaufen gehen können. Er schlug vor, einen Kompromiss im zuständigen Ausschuss zu finden. Dafür sprach sich auch der AfD-Fraktionsvorsitzende Josef Dörr aus.
Der CDU-Abgeordnete Christopher Salm bezeichnete das Ladenöffnungsgesetz als einen massiven „Eingriff in die Berufsausübung von solchen Minimarktbetreibern“. Der Sonntags- und der Arbeitsschutz seien mit dem CDU-Entwurf nicht gestört. „Sie stellen sich dagegen gegen unsere geliebte Heimat, gegen unseren ländlichen Raum“, warf er der SPD-Regierungsfraktion vor.
Arbeitsminister Jung unterstrich die Bedeutung des bisherigen Kompromisses. Bei einer dauerhaften Öffnung würde der stationäre Handel mit Personal benachteiligt. Außerdem reichten fünf Stunden am Sonntag aus, um Einkäufe zu tätigen. Des Weiteren ziele die Sonntagsruhe nicht nur auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern diene auch der seelischen Erbauung. Zudem warnte er davor, dass eine Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes auch die eher liberale Regelung im Saarland zu verkaufsoffenen Sonntagen gefährden könne. So müssten bisher die Sonntagsöffnungen nur angezeigt, aber nicht gesondert genehmigt werden.