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Die “Antifa Ost”

Die USA haben die „Antifa Ost“ und drei andere Organisationen aus Europa als Terrorgruppe eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die „Antifa Ost“ allerdings nicht als Organisation mit fester Hierarchie, sondern lediglich als „gewalttätiges Netzwerk“ von Einzelpersonen.

Von September 2021 bis Mai 2023 gab es vor dem Oberlandesgericht Dresden ein Verfahren gegen vier Personen, die aus dem „Antifa Ost“-Umfeld stammen sollten. Für Angriffe auf Rechtsradikale erhielten die Angeklagten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie fünf Jahren und drei Monaten. Die Generalbundesanwaltschaft hat zudem Anklage gegen sieben weitere Personen aus dem Netzwerk erhoben, die Angriffe auf Personen geplant oder durchgeführt haben sollen, die sie der rechtsextremen Szene zurechnen. Für einige der Angriffe lautet die Anklage auf versuchten Mord.

In Ungarn wurde im vergangenen Jahr ein der „Antifa Ost“ zugerechnetes Mitglied zu drei Jahren Haft verurteilt, ein zweites mutmaßliches Mitglied steht dort derzeit vor Gericht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft das Netzwerk durch Urteile, Verfahren und Verhaftungen als „deutlich geschwächt“ ein. Laut dem Bundesamt stieg zwar die Zahl linksextremistischer Straftaten im vergangenen Jahr um 37,9 Prozent. Die Zahl der Taten, bei denen Gewalt im Spiel war, ging allerdings um 26,8 Prozent zurück.