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Diakonie: fehlende kommunale Zuschüsse für kirchliche Krankenhäuser

Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe fordert, die besondere Rolle der konfessionellen Krankenhäuser bei der geplanten Krankenhausreform in NRW zu berücksichtigen. Grundsätzlich unterstütze die Diakonie als Trägerverband für 52 evangelische Krankenhäuser in NRW das Reformvorhaben ausdrücklich, erklärte die Diakonie RWL am Mittwoch in Düsseldorf. Doch bei den anstehenden Entscheidungen über Zuweisungen oder Nichtzuweisungen von bestimmten Leistungsgruppen müssten die wirtschaftlichen Folgen für jedes Haus berücksichtigt werden.

Die konfessionellen Krankenhäuser in NRW würden nicht profitorientiert agieren, keine Zuschüsse der Kommunen erhalten und einen Großteil der notwendigen Investitionen mit Eigenmitteln bestreiten, erklärte Silvia Raffel, Geschäftsfeldleiterin Krankenhaus und Gesundheit bei der Diakonie RWL. Die Häuser engagierten sich überdurchschnittlich auf Feldern, die für die Versorgung der Bevölkerung zwar elementar, aber nicht gewinnträchtig seien. Als Beispiele wurden etwa Kinderheilkunde, Geburtshilfe, Notfallversorgung, Geriatrie und Psychiatrie genannt. Wenn dann eine ganze Abteilung, wie etwa die Orthopädie, ihren Betrieb einstellen müsse, treffe dies das betroffene Fachpersonal und entziehe dem Krankenhaus wichtige Erlöse.

Die Diakonie fordert eine angemessene Übergangsphase für die Umsetzung der Planungsentscheidungen. Zudem sei eine umfassende Finanzierung der nötigen Transformationskosten durch das Land NRW nötig, hieß es.

Der Umsetzungsprozess zur Krankenhausplanung NRW sieht nach Angaben des Düsseldorfer Gesundheitsministeriums Anhörungen für Leistungsgruppen auf Planungsebene der Kreise, der Versorgungsgebiete, der Regierungsbezirke sowie auf Landesteilebene vor. Alle Beteiligten konnten in den zurückliegenden Wochen eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Alle Stellungnahmen werden nun seit dem Ende der Sommerferien vom Ministerium geprüft und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Am 1. Januar 2025 solle der neue Krankenhausplan mit teils deutlichen Änderungen beim Leistungsangebot vieler Krankenhäuser an den Start gehen. Kern der Reform sind neue Vorgaben für die stationäre Versorgung, Spezialisierung und Zentralisierung. Künftig sollen nicht alle Kliniken alles anbieten. In NRW gibt es nach Angaben der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen rund 330 Häuser mit rund 114.000 Betten, davon befinden sich rund 200 Häuser mit rund 68.800 Betten in freigemeinnütziger Trägerschaft.