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Deutsche Transplantationsgesellschaft für Widerspruchsregelung

Die Deutsche Transplantationsgesellschaft e. V. (DTG) mit Sitz in Regensburg spricht sich in einem Positionspapier für eine Einführung der Widerspruchsregelung aus. Aktuell würden rund 8.500 Menschen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, sagte Utz Settmacher, Präsident der DTG und Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Universitätsklinikum Jena, laut einer Mitteilung vom Freitag. 2023 gab es 965 Organspenderinnen und -spender in Deutschland. Damit seien die Zahlen in den vergangenen 20 Jahren sogar zurückgegangen. Deshalb brauche es dringend eine Änderung beim Transplantationsgesetz.

Das Positionspapier der DTG ist anlässlich der bevorstehenden Jahrestagung entstanden, die vom 7. bis 9. November 2024 in Freiburg stattfindet. Die Widerspruchsregelung ist laut DTG die bereits am weitesten verbreitete Lösung in Europa. Sie sieht vor, dass bei einem hirntoten Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn die betreffende Person dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Sie gilt unter anderem in den Niederlanden, in Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Irland und Österreich. Die fehlende Widerspruchsregelung sei einer der Gründe, warum Deutschland in puncto Organspende international Schlusslicht ist, so die Deutsche Transplantationsgesellschaft.

Die DTG ist eine wissenschaftliche Gesellschaft mit Mitgliedern der Fachgebiete Chirurgie, Innere Medizin, Urologie, Anästhesie, Immunologie, Koordinatoren und anderen Personen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Transplantationsmedizin in Deutschland in organisatorischer, klinischer und wissenschaftlicher Hinsicht zu fördern. (2413/25.10.2024)