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Der Rundfunk-Reformstaatsvertrag

Der neue Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tritt am 1. Dezember in Kraft. Damit wollen die Bundesländer ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler, schlanker und moderner aufstellen. Nach dem neuen Regelwerk wird unter anderem die Zahl der TV-Spartenkanäle und der ARD-Radiosender reduziert.

Zudem gibt es erstmals die von Privatsendern seit langem geforderte Deckelung des Budgets für Sportrechte. Ein neuer Medienrat soll mit einem „Blick von außen“ die Auftragserfüllung im Ganzen überprüfen.

In dem Staatsvertrag wird auch betont, dass die Rundfunkanstalten der verfassungsmäßigen Ordnung, der Einhaltung journalistischer Standards und einer „unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung“ verpflichtet sind.

Sie müssen einen „umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen“ geben. Sie sollen zudem den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den gesamtgesellschaftlichen Diskurs fördern.

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten das Vertragswerk im März 2025 unterzeichnet. Damit es in Kraft treten kann, mussten bis Ende November auch alle 16 Landtage zustimmen.