In der Diskussion um Bezahlkarten für Geflüchtete dringt Thüringens Integrationsministerin Doreen Denstädt (Grüne) auf die Wahrung der Menschenwürde der Betroffenen. Es brauchen keine diskriminierenden Sonderregelungen für Geflüchtete, sondern gleichberechtigte Teilhabe, sagte sie am Mittwoch in Erfurt.
So sieht die Ministerin etwa bei bestimmten Einschränkungen in der Funktion der Karte im Vergleich zur EC-Karte das Risiko einer negativen Bewertung der Nutzer. Die Unterbindung des Zugangs zu Bargeld könne als Ausdruck einer geringeren Vertrauenswürdigkeit verstanden werden. Dies komme einer Einschränkung der Freizügigkeit gleich.
Denstädt betonte, sie lehne die Einführung derartiger Karten nicht generell ab. Bezahlkarten könnten den Kommunen helfen und Bürokratieaufwand vermeiden. Insgesamt komme es auf die konkrete Ausgestaltung der Geldkarten entscheidend an. Es sei darauf zu achten, dass Geflüchtete entsprechend der allgemeingültigen Regelungen behandelt werden. Ohne gesellschaftliche Teilhabe könne Integration nicht gelingen. Der Einkauf auf dem Markt oder das Gespräch beim Bäcker gehörten zur Teilhabe dazu.
Bezahlkarten für Asylsuchende, auf die die monatlichen staatlichen Leistungen gebucht werden sollen, stehen vor der bundesweiten Einführung. Mit der Karte kann online oder in Geschäften gezahlt und Bargeld abgehoben werden. Überweisungen sollen nicht möglich sein. Politisch diskutiert werden noch Obergrenzen für Barabhebungen und die Frage, ob die Benutzung der Karte auf die unmittelbare Umgebung des Meldeanschrift des Geflüchteten beschränkt werden sollte.