In Rothenburgs denkmalgeschützter Altstadt wird es auch weiterhin keine Photovoltaik-Module geben. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies nach einer mündlichen Verhandlung die Klage von zwei Hauseigentümern ab, die nach der energetischen Sanierung ihrer Immobilien auf dem Dach jeweils eine Solaranlage installieren wollten (Az: AN 17 K 24.1695), teilte die Behörde am Mittwoch mit. Damit bestätigte das Gericht indirekt auch die Rechtmäßigkeit der Baugestaltungssatzung der Stadt.
Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach räumte in ihrem Urteil dem Denkmalschutz den Vorrang ein. Der nach dem Gesetz überragend wichtige Belang des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der auch für Photovoltaikanlagen auf Hausdächern gelte, müsse in diesem Fall zurücktreten. Bei der Rothenburger Altstadt handle es sich um ein „herausragendes, besonders schützenswertes Denkmal“, es stelle ein „einzigartiges Ensemble einer mittelalterlichen Altstadt“ mit bisher geschlossener roter Ziegel-Dachlandschaft dar.
Die Entscheidung des Ansbacher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gestellt werden, heißt es in der Mitteilung. (3729/26.11.2025)