Der Bundesverband Mobile Beratung, der Angebote zum Umgang mit Rechtsextremismus vernetzt, fordert Änderungen am vorliegenden Entwurf für das geplante Demokratiefördergesetz. Der bisherige Entwurf bliebe „weitgehend abstrakt und unkonkret“, heißt es in einer Stellungnahme des Dachverbands für die Anhörung zu den Plänen der Bundesregierung im Familienausschuss des Bundestags. Es fehlten Angaben zur Förderdauer und zu Finanzierungsarten.
Dies bedeute mutmaßlich weiterhin „jährliche Bewilligung, befristete Jahresverträge für alle Mitarbeitenden und fehlende Perspektiven“. Die ursprünglich mit der gesetzlichen Regelung angestrebte Absicherung vor allem der Beratungsstrukturen von Opfer- und Mobiler Beratung werde auf diese Weise nicht umgesetzt, heißt es in der vorab veröffentlichten Stellungnahme weiter. „Für die geförderten Projekte ändert sich auf der Basis des vorliegenden Gesetzentwurfs wenig“, konstatiert darin die Sprecherin des Verbands, Bianca Klose, die auf Vorschlag der Grünen zur Anhörung eingeladen wurde.
Initiativen benötigen langfristige Förderung
Auch der von den Linken benannte Robert Kusche vom Verband der Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt kritisierte das Fehlen konkreter Förderzeiträume im Gesetzentwurf. Er schlug eine Ergänzung vor, nach der die Dauer der Projektförderung drei bis fünf Jahre, die einer längerfristigen Förderung fünf bis zehn Jahre betragen würde.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wollen mit dem Demokratiefördergesetz eine verlässliche finanzielle Grundlage für Träger politischer Bildung oder Projekten schaffen, die sich für die Stärkung von Demokratie, Akzeptanz von Vielfalt und Prävention von Extremismus einsetzen. Bislang bekommen sie in der Regel nur befristete Projektmittel.
Auch erfolgreiche Initiativen stehen damit immer wieder vor dem Aus. Das geplante „Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“ soll die Förderung solcher Projekte als gesetzlichen Auftrag festschreiben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Antragsteller die Ziele des Grundgesetzes achten, heißt es im Gesetzentwurf.