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“Konstruktive Diskussionen” um gescheitertes Steigerwald-Dekanat

Vertreter der bayerischen Kirchenleitung und der evangelischen Dekanate Castell und Markt Einersheim haben sich über die vorerst nicht genehmigte Fusion der Dekanatsbezirke ausgetauscht. In einer gemeinsamen Stellungnahme betonen der Markt Einersheimer Dekan Ivo Huber, der kommissarische Casteller Dekan Martin Voß und der unter anderem für Rechtsfragen zuständige Münchner Oberkirchenrat Florian Baier die „konstruktiven Diskussionen“, die man am Dienstagabend diese Woche geführt habe.

Wie man der gemeinsamen Stellungnahme entnehmen kann, haben die beiden Seiten letztlich vor allem die bekannten Positionen ausgetauscht. Die Dekanatsausschüsse Castell und Markt Einersheim hätten auf der einen Seite betont, „dass die Fusion in einer historisch und strukturell gewachsenen Region gut vorbereitet“ gewesen sei. Die Kirchenleitung würdigte dies zwar, wies aber zugleich auf die „offenen Fragen“ hin, die es aus ihrer Sicht zu den „konkreten Perspektiven“ nach der als „Zwischenschritt“ deklarierten Fusion gebe.

Beide Seiten vereinbarten der Stellungnahme zufolge, dass nun die Gespräche mit den mittelfränkischen Gemeinden im Dekanat Markt Einersheim sowie die Abstimmungen mit den unterfränkischen Dekanaten in Bezug auf die geplante Fusion weiterzuführen sind. „Die engagierte Beteiligung der Ehrenamtlichen“ in den beiden Dekanaten zeige, „wie lebendig Kirche im Steigerwald“ sei, hieß es. „Der kooperative Geist“ lasse die zwei Dekanatsbezirke und die Kirchenleitung „auf eine gute Lösung“ bei dem strittigen Thema hoffen.

Im Dezember hatte der Landeskirchenrat – als das für Organisationsfragen zuständige Leitungsgremium der bayerischen Landeskirche – den Fusionsantrag der Dekanate Markt Einersheim und Castell abgelehnt. Nach „eingehender“ Beratung könne man dem Vorhaben „derzeit“ nicht zustimmen. Die Kirchenleitung stand den Fusionsplänen stets kritisch gegenüber, auch als „Zwischenschritt“. Denn das geplante Steigerwald-Dekanat hätte nur knapp 20.000 Gemeindemitglieder, die neue Mindestgröße liege jedoch bei 35.000. (00/0248/24.01.2025)