Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann hat dazu aufgerufen, bei Behörden selbstbewusst die Notwendigkeit gesammelter Daten zu hinterfragen. Bürger müssten „nicht alles als gottgegeben hinnehmen“, sagte er am Mittwoch in Mainz bei der Vorstellung seines aktuellen Tätigkeitsberichts. Immer wieder komme es vor, dass Ämter sensible personenbezogene Daten einforderten, ohne dass dafür eine Notwendigkeit bestehe.
Beispielhaft sei die Beschwerde einer werdenden Mutter aus Kaiserslautern. Für eine offizielle Vaterschaftsanerkennung hatte das Jugendamt die Vorlage eines Mutterpasses eingefordert. Eine ärztliche Bescheinigung über Schwangerschaft und voraussichtlichen Geburtstermin wollten die Beamten nicht akzeptieren. Kugelmann beanstandete die Verpflichtung, sensible Gesundheitsdaten vorzulegen, als rechtswidrig. Mittlerweile habe die Stadtverwaltung ihr Vorgehen geändert und begnüge sich mit einer einfachen Erklärung der Eltern.
Auch die von der Volkshochschule Trier gesammelten Daten von Kursteilnehmern beschäftigten im vergangenen Jahr das Büro des Landesbeauftragten. Eine Frau hatte sich zu einem Doppelkopf-Kurs angemeldet, aber keine E-Mail-Adresse angegeben. Die Volkshochschule stellte daraufhin eigene Recherchen an, fand in alten Unterlagen die Kontaktdaten einer namensgleichen, aber nicht identischen Person. Diese erhielt in der Folgezeit fälschlicherweise mehrere Schreiben, unter anderem eine Anmeldebestätigung mit allen erfassten persönlichen Daten, darunter auch der Bankverbindung der Doppelkopf-Interessentin.
Problematisch sei auch ein Online-Portal der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD für Lehrkräfte, die ihre Stelle wechseln wollen. Bereits bei der Registrierung für das Portal sei eine Meldung bei der jeweiligen Schulleitung ausgelöst worden, berichtete Kugelmann. Lehrkräfte, die sich lediglich auf der Plattform umschauen wollten, seien daraufhin von ihren Vorgesetzten auf einen vermeintlichen Versetzungswunsch angesprochen worden.
Insgesamt habe sich sein Büro 2023 mit 822 Beschwerden befasst, berichtete der Landesdatenschutzbeauftragte. Zudem meldeten öffentliche Einrichtungen und Unternehmen aus Rheinland-Pfalz 678 Datenpannen. In einer Reihe von Fällen verhängte Kugelmann Zwangs- oder Bußgelder. So würden beispielsweise für den rechtswidrigen Einsatz sogenannter Dashcams 500 bis 700 Euro fällig. Polizeibeamte seien wegen unbefugter Abfragen in der Datenbank mit 1.000 bis 1.500 Euro Bußgeld belegt worden.
Nach einer kritischen Presseberichterstattung hatte Kugelmann auch das Projekt zur Digitalisierung der rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter prüfen lassen. Das Ausmaß an Sicherheitsdefiziten habe sich nicht wie befürchtet bestätigt, allerdings seien zuvor unbekannte Probleme gefunden worden. So gebe es in der verwendeten Software eine Protokollfunktion, die nachverfolgen lasse, wer auf welche Gesundheitsdaten zugegriffen hat.