8.100 Menschen warten in Deutschland auf ein neues Organ. Im vergangenen Jahr gab es aber nur 950 Spender. Jetzt zeichnet sich ein leicht positiver Trend ab. Heute ist in Deutschland Organspende-Tag.
Seit Jahren gibt es zu wenige Organspender in Deutschland. In den ersten fünf Monaten 2025 zeichnet sich eine positive Tendenz ab. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wichtige Daten und Fakten zum bundesweiten Tag der Organspende am Samstag.
Die Organspendezahlen blieben auch 2024 auf einem niedrigen Niveau. Insgesamt 953 Menschen spendeten nach ihrem Tod Organe, 2023 waren es 965. Mit 11,4 Spenderinnen und Spendern pro Million Einwohner nimmt Deutschland somit im internationalen Vergleich einen der hinteren Plätze ein. Die Summe der in Deutschland postmortal entnommenen Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant nach festgelegten medizinischen Kriterien verteilt werden konnten, lag bei 2.854 (2023: 2.877). Dazu zählten 1.391 Nieren, 785 Lebern, 315 Herzen, 290 Lungen, 71 Bauchspeicheldrüsen und 2 Därme. In den 43 deutschen Transplantationszentren wurden im vergangenen Jahr insgesamt 3.013 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland und dem Eurotransplant-Verbund übertragen (2023: 2.986).
In den ersten fünf Monaten gab es nach vorläufigen Zahlen bislang 426 postmortale Organspender in Deutschland. Im gleichen Vorjahreszeitraum waren es 382. Die Zahl der Transplantationen stieg im gleichen Zeitraum von 1.231 auf 1.350. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation spricht von einer leicht positiven Tendenz. Die Zahlen ließen jedoch noch keine Rückschlüsse auf einen allgemeinen Trend zu.
Deutschland ist Teil des Eurotransplant-Verbundes, in dem acht Länder zusammenarbeiten: Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Ungarn und Slowenien. In diesem Einzugsgebiet leben circa 137 Millionen Menschen. Es gibt ein gemeinsames Spender-Meldesystem und eine zentrale Warteliste. Deutschland profitiert derzeit von diesem Verbund; es werden in der Bundesrepublik mehr Organe zugeteilt als gewonnen.
Entnahmekrankenhäuser sind Krankenhäuser, die über Intensivbetten beziehungsweise Beatmungsbetten verfügen. Derzeit sind es rund 1.250 Kliniken. Sie sind verpflichtet, den Hirntod aller möglichen Organspender festzustellen und an die zuständige Koordinierungsstelle zu melden. Jedes Entnahmekrankenhaus muss mindestens einen Transplantationsbeauftragten bestellen, der den Gesamtprozess der Organspende koordiniert.
Organe dürfen in Deutschland nur in dafür zugelassenen Zentren übertragen werden. Derzeit gibt es 43 Transplantationszentren. Sie übernehmen nicht nur die Operationen, sondern kümmern sich um die Patientennachsorge sowie die psychische Betreuung der Betroffenen vor und nach der Transplantation.
Kriterium für eine Organentnahme ist der Hirntod. Er muss von mindestens zwei besonders qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Als Hirntod wird der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns sowie des Hirnstammes bezeichnet.
Die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tod oder zu Lebzeiten entnommen werden, regelt das Transplantationsgesetz (TPG). Es ist seit 1. Dezember 1997 in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Ziel war es, die Abläufe und Strukturen in den Entnahmekrankenhäusern und Transplantationszentren zu verbessern und die Finanzierung in den Kliniken zu sichern.
Nein. Seit 1997 gilt in Deutschland eine Zustimmungslösung in verschiedenen Formen: Nur wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organentnahme zugestimmt hat, dürfen die Organe auch entnommen werden. Erweitert wird die Regelung dadurch, dass auch die Angehörigen oder vom Verstorbenen dazu bestimmte Personen berechtigt sind, über eine Entnahme zu entscheiden, wenn keine eigene Stellungnahme vorliegt.
Parlamentarier mehrerer Parteien hatten das Thema im Dezember erneut in den Bundestag eingebracht. Die Abgeordneten wollen – wie viele Ärzteverbände und die DSO auch – die Zustimmungslösung durch eine Widerspruchslösung ersetzen. Dann wäre jeder Bürger automatisch ein potenzieller Organspender – außer, er hat ausdrücklich widersprochen. Laut Gesetzentwurf ist allein der Wille der möglichen Organ- oder Gewebespender entscheidend. Dem nächsten Angehörigen stehe kein eigenes Entscheidungsrecht zu, es sei denn, der mögliche Spender sei minderjährig und habe keine eigene Erklärung abgegeben. Wegen der vorgezogenen Neuwahlen ist die Gesetzesinitiative verfallen. Bereits 2020 hatte das Parlament eine Widerspruchslösung abgelehnt.
Befürworter versprechen sich davon mehr Organspenden. Sie verweisen darauf, dass die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung hoch ist. De facto scheitern viele Spenden aber bislang daran, dass kein schriftlicher Wille vorliegt und die Angehörigen dann vor einer Zustimmung zurückschrecken. Kritiker einer Widerspruchslösung verweisen dagegen darauf, dass im deutschen Gesundheitswesen jeder noch so kleine Eingriff der ausdrücklichen Zustimmung des Patienten bedürfe. Dieser Grundsatz dürfe auch durch die Organspende nicht durchbrochen werden. Dadurch leide auch das Vertrauen in die Transplantationsmedizin.