Die Kirchenleitung ist in der Evangelischen Kirche von Westfalen das wichtigste Gremium nach der Landessynode. Die Kirchenleitung führt die Beschlüsse der Synode aus, beaufsichtigt die 431 Gemeinden und 26 Kirchenkreise und beruft Menschen in landeskirchliche Ämter. Außerdem hat sie die finanzielle Aufsicht über die landeskirchlichen Einrichtungen.
Die Kirchenleitung wird von der Landessynode für acht Jahre gewählt und setzt sich aus fünf hauptamtlichen und zehn ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Die hauptberuflichen Mitglieder sind laut Kirchenordnung der oder die Präses, zwei weitere Theologinnen oder Theologen, ein Jurist oder eine Juristin sowie ein Mitglied mit juristischer oder vergleichbarer akademischer, insbesondere wirtschaftswissenschaftlicher Ausbildung. Nebenamtliche Mitglieder sind Theologen und Laien.