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Das Stichwort: Völkermord

Es gilt als „Verbrechen aller Verbrechen“: Völkermord bezeichnet die Vernichtung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Die Tat umfasst verschiedene Handlungen wie zum Beispiel Mord und sexuelle Gewalt, die mit der Absicht begangen werden, eine Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Völkermord wird auch als Genozid bezeichnet, einer Zusammensetzung des griechischen Worts Genos (Rasse oder Gruppe) und der lateinischen Ableitung -cide (caedere, töten).

Geprägt wurde der Begriff vom polnischen Juristen Raphael Lemkin nach dem Holocaust und im Dezember 1948 in der Völkermordkonvention verankert. Der Vertrag verbietet Handlungen, mit denen eine national, ethnisch, rassisch oder religiös definierte Gruppe vernichtet werden soll. Entscheidend ist dabei nicht, ob oder wie viele Menschen getötet wurden, sondern die Absicht der Täter, eine Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören.

Internationale Gerichte behandelten unter anderem die Tötung Hunderttausender Angehöriger der Tutsi-Minderheit in Ruanda im Jahr 1994 als einen Völkermord. Auch die Massaker an Muslimen in Srebrenica im früheren Jugoslawien 1995 sowie die Verbrechen der Roten Khmer in Kambodscha in den 1970er Jahren wurden als Völkermord geahndet.

In einem am Dienstag veröffentlichten Bericht wirft eine UN-Untersuchungskommission Israel vor, im aktuellen Nahost-Krieg einen Völkermord an den Palästinenserinnen und Palästinensern im Gaza-Streifen zu verüben. Die Ermittler unter Vorsitz der südafrikanischen Juristin Navi Pillay kommen zu dem Schluss, dass die israelischen Behörden und Sicherheitskräfte vier der fünf in der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Genozids definierten Völkermordhandlungen begangen haben.

Israels Regierung wies die Anschuldigungen als gefälscht zurück. Auch losgelöst vom Nahost-Konflikt sorgt die Völkermord-Definition immer wieder für juristische Streitigkeiten und Auseinandersetzungen. Es ist oft schwierig, die Absicht der Täter zu beweisen.