Artikel teilen:

Das Stichwort: Staatsleistungen an die Kirchen

Die Staatsleistungen an die Kirchen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter im Zuge der Reformation und vor allem durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. Damals verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung etlicher katholischer und evangelischer Würdenträger sicherzustellen.

Diese Verpflichtung gilt im Grundsatz bis heute. In Verträgen zwischen den Bundesländern auf der einen sowie den evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern auf der anderen Seite ist festgehalten, in welcher Form die Entschädigungsleistungen heute erbracht werden.

Die Staatsleistungen summieren sich aktuell auf mehr als 600 Millionen Euro pro Jahr. Die einzelnen Bundesländer leisten dabei Zahlungen in sehr unterschiedlicher Höhe.

Die Weimarer Nationalversammlung bemühte sich 1919 um eine finanzielle Entflechtung von Staat und Kirche. Die Weimarer Reichsverfassung sah in Artikel 138 Absatz 1 die Ablösung der Staatsleistungen vor. Möglich wäre dies etwa durch eine einmalige Entschädigung. Dieser Paragraf wurde ins Grundgesetz übernommen, über Jahrzehnte aber nicht konkret politisch angegangen.

Die Ablösung müsste zwischen Kirchen und Ländern verhandelt werden. Einhellige Auffassung unter Experten ist dabei, dass der Bund, der selbst finanziell nicht beteiligt ist, zunächst ein Gesetz mit den Grundsätzen für eine Ablösung verabschieden muss.

Die aktuelle Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP ist die erste, die sich die Ablösung im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt hat. Grüne, FDP und Linke hatten in der vergangenen Wahlperiode als Oppositionsparteien einen Vorschlag für ein Grundsätzegesetz vorgelegt, der von der damals regierenden großen Koalition aber im Bundestag abgelehnt wurde. Derzeit arbeiten die Fachpolitiker von SPD, Grünen und FDP an einem neuen Entwurf.

Zu unterscheiden sind die Staatsleistungen in ihrem Entschädigungscharakter von anderen und durchaus wichtigeren Finanzierungsquellen der Kirchen. Aus der Kirchensteuer beispielsweise erhielt die katholische Kirche 2023 rund 6,52 Milliarden Euro, die evangelische Kirche 5,91 Milliarden Euro.