Evangelische Synoden sind die parlamentarischen Gremien der Landeskirchen. Sie beschließen Gesetze, verabschieden den Haushalt und wählen den Bischof oder die Bischöfin. Dabei vertreten sie die Interessen der Ortsgemeinden und Gemeindeverbünde. In Sachsen sind das mehr als 300.
Das Wort Synode (griech.: Zusammenkunft) bezeichnet ursprünglich eine Kirchenversammlung und leitet sich vom griechischen „synodos“ („gemeinsam auf dem Weg sein“) ab. Zur Synode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens gehören 80 Mitglieder.
Davon werden 20 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie 40 Laien von den Kirchgemeinden gewählt. 20 Synodale beruft die sächsische Kirchenleitung, wobei nicht mehr als die Hälfte Geistliche sein dürfen. Aktuelle Präsidentin der sächsischen Landessynode ist die Dresdner Historikerin Bettina Westfeld.
Die Synode ist das gesetzgebende Organ der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und vertritt derzeit rund 575.000 Kirchenmitglieder. Sie tagt in der Regel zweimal im Jahr in der Dresdner Dreikönigskirche, im Frühjahr und im Herbst. Traditionell steht auf der Herbsttagung der landeskirchliche Haushalt für das jeweilige Folgejahr im Fokus. Die Frühjahrsversammlung widmet sich oft einem speziellen Thema.
Alle Mitglieder der Landessynode, ausgenommen die Präsidentin, sind in Ausschüssen organisiert. Sie beraten die Gesetzesvorlagen der Kirchenleitung und Eingaben an die Synode.
Eine Legislaturperiode dauert sechs Jahre. Die Arbeit der aktuellen Landesynode endet im Frühjahr 2026. Zuvor ist am 7. März noch eine Sondertagung zur Strukturreform der Landeskirche geplant. Danach wird das Kirchenparlament neu gewählt.