Der oder die Präses übt in der Evangelischen Kirche von Westfalen das zentrale theologische Leitungsamt aus. Die lateinische Amtsbezeichnung bedeutet „Vorsitzende/r“. Wer das Spitzenamt innehat, vertritt die viertgrößte deutsche Landeskirche mit ihren rund 1,9 Millionen Mitgliedern nach außen und leitet die Landessynode, das oberste Beratungs- und Entscheidungsorgan. Er oder sie steht zudem an der Spitze der Kirchenleitung und des Landeskirchenamts in Bielefeld. Auch für eine regelmäßige Versammlung der Superintendentinnen und Superintendenten der 26 Kirchenkreise hat die oder der Präses laut der Kirchenordnung zu sorgen.
Die Bezeichnung „Präses“ für das oberste Hirtenamt gibt es außer in Westfalen nur in der Evangelischen Kirche im Rheinland. In anderen Landeskirchen heißen die leitenden Geistlichen meist Bischof oder Kirchenpräsident, in Lippe lautet die Bezeichnung Landessuperintendent und in Bremen Schriftführer. Anders als in Westfalen sind in anderen Landeskirchen die obersten Leitungsaufgaben in der Regel auf mehrere Ämter verteilt.